Man hat ja immer wieder den Eindruck, gerade aktuell in Sachen Corona, vielen Politikern und Behörden fehle Kompetenz; sie ließen sich einseitig beraten.
Da verdient ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen vom 11. Dezember 2020 Aufmerksamkeit. Dieses verurteilte den wichtigsten Berater bezüglich Mobilfunkrisiken, der verschiedene deutsche Bundesregierungen und Bundesumweltministerien über viele Jahre beriet, dazu, es zu unterlassen, falsche Behauptungen zu äußern. Diese Behauptungen wurden von Leit-Medien verbreitet. Damit wurden die gesundheitsbedenklichen Ergebnisse (Krebs scheine möglich) der mit 3,2 Millionen Euro EU-geförderten Reflex-Studie (2005, 2008; Koordinator der Mediziner Prof. Dr. Adlkofer) torpediert, und damit eine Anschlussforschung, ein weiteres EU-Projekt, verhindert. Die Glaubwürdigkeit der Reflex-Wissenschaftler war ruiniert. Professor Dr. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-University Bremen, Fachgebiet „Biologie und Ethik“, und früher zeitweise sogar Vorsitzender des „Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlung“ beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unter dem damaligen Bundesminister Sigmar Gabriel, hatte behauptet, das Wissenschaftler-Team, insbesondere eine Laborantin, die inzwischen „am Ende“ ist, habe die Ergebnisse gefälscht, „fabriziert“. Nach vielen Jahren endete jetzt der Streit wie ihn sinngemäß bereits das LG Hamburg 2015 entschieden hatte. Eine Revision ist nicht zugelassen. Das Urteil erregt internationale Aufmerksamkeit.
In 2019 betraute das BfS Alexander Lerchl mit weiterführenden Studien bezüglich der neuen 5G-Technik und deren Risiken für die Gesundheit. Die WHO schloss ihn 2010 von einer Expertenkommission aus; wegen seiner Nähe zur Mobilfunkindustrie.
Dr. Niels Böhling, Kirchheim