Handball

Vereine sollten „unbedingt Anträge stellen“

Kreis. Der Spielbetrieb in Handball-Deutschland ruht oder ist mittlerweile gar ganz beendet - und auch andere Sportarten haben wegen der Corona-Pandemie alles auf „Null“ gestellt. Dies sorgt reihenweise für Existenzängste bei Sportvereinen, da an allen Ecken und Enden die Einnahmen fehlen und die Verantwortlichen der Klubs verzweifelt auf der Suche nach Hilfen sind.

Handball Baden-Württemberg informiert daher seine Vereine jetzt über den Umgang mit den aktuellen Geschehnissen rund um das Coronavirus, insbesondere über die Möglichkeiten der Abschwächung negativer und langfristiger wirtschaftlicher Folgen. Mittlerweile ist dazu das Förderprogramm zur Soforthilfe für „Kleinstbetriebe und Soloselbstständige“ angelaufen. In dessen Bestimmungen werden „Sportvereine und -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt und förderfähig ausgewiesen“.

In Baden-Württemberg können die Anträge auf Soforthilfe ausschließlich online über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aufgerufen und ausgefüllt werden. „Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten ausschließlich die Kammern, also die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern“, lautet der Hinweis des Ministeriums.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) empfiehlt allen seinen Mitgliedsorganisationen, „unbedingt“ Förderanträge bei den in den Ländern zuständigen Strukturen zu stellen.pm

1 wm.baden-wuerttemberg.de