Nachdem ein Spieler des Fußball-Bezirksligisten FV Faurndau wegen eines K.o.-Schlags im Heimspiel gegen den TSV Denkendorf am 4. Dezember eine Sperre bis Mitte Oktober aufgebrummt bekommen hatte (wir berichteten), wurde nun auch ein zweiter Faurndauer Spieler vom Bezirkssportgericht Neckar/Fils verurteilt.
Wegen einer Tätlichkeit muss er für acht Pflichtspiele aussetzen. Wie aus dem Urteil hervorgeht, hatte der FVF-Akteur seinen Gegenspieler „mit körperlicher Gewalt zu Boden geschleudert“, erklärt David Biedemann, Teamleiter der Sportgerichtsbarkeit beim Württembergischen Fußballverband. Der Spieler wurde nach der abgebrochenen Partie anhand von Videomaterial gesperrt.
Damit ist auch das dritte und letzte Urteil um die Vorkommnisse rund um die Begegnung gefallen. Nach verbalen Provokationen auf beiden Seiten waren zwei andere Spieler handgreiflich aneinandergeraten. Nach einer Kopfnuss und einer Ohrfeige schlug der Faurndauer sein Gegenüber k. o. und wurde daraufhin vom Verein suspendiert. Der zweite Faurndauer wurde nun für eine Tätlichkeit bestraft. Da sich die Denkendorfer nach dem Faustschlag geweigert hatten weiterzuspielen, wurde das Spiel mit 3:0 für Faurndau gewertet. wk