Lokalsport

Corona-Alarmstufe: Striktere Regeln für den Sport

Symbolbild: pet

Am Mittwoch tritt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe in Kraft. Dies geschieht, nachdem an zwei Tagen in Folge die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen den kritischen Wert von 390 überschritten worden war. Am Montag und Dienstag wurde diese Marke jeweils gerissen. Das bringt auch für den Sport im Land noch einmal strengere Regeln mit sich. In der Alarmstufe haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu geschlossenen Räumen (2-G-Regelung), im Freien gilt 3 G mit PCR-Test (3 G plus). Ausgenommen davon bleiben auch in der Alarmstufe Beschäftigte wie Trainer, Betreuer oder Hausmeister. Nicht-Immunisierte aus dieser Gruppe brauchen also weiterhin nur den negativen Antigentest. Bei Sportveranstaltungen müssen die Zuschauer in der Alarmstufe grundsätzlich einen 2-G-Nachweis erbringen, egal ob für drinnen oder draußen. Auch für die Sportler sowie alle „sonstigen daran Mitwirkenden“, wie es das Kultusministerium formuliert, gilt dann im Innenbereich ausnahmslos die 2-G-Regel. Bislang waren Nicht-Immunisierte nicht ausgeschlossen, sie mussten lediglich einen Antigen-Testnachweis vorlegen. Draußen lautet die Regel in der Alarmstufe 3 G plus. Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre gelten in der Alarmstufe weiterhin die bestehenden Ausnahme-Regeln. pm