Lokalsport

„Freikaufen“ ist keine Seltenheit

Stuttgart. Der Amateurfußball ruht, die Winterpause hat – bis auf einige wenige Nachholspiele – bereits begonnen. In der sogenannten Wechselperiode II von 1. bis 31. Januar wird‘s auch auf dem Transfermarkt im Bezirk Neckar/Fils wieder heiß hergehen – aber wie?

In der Wechselperiode II ist die Erteilung einer sofortigen Spielerlaubnis nur dann möglich, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt. Anders als während der Wechselperiode I im Sommer kann die Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung, deren Höhe sich nach der Spielklassenzugehörigkeit richtet, nicht verpflichtend „erkauft“ werden. Heißt: Wenn der abgebende Verein einem Wechsel nicht zustimmt, hat der aufnehmende Klub dies zu akzeptieren – ganz egal, wie viel Geld er bereit wäre zu bezahlen.

Dennoch werden sich viele Vereine auch in der Winterpause einig, wenn die „Ablösesumme“ stimmt – die Zustimmung des abgebenden Vereins also erwirkt wird. In der Bezirksliga sollen auch schon mal bis 2 000 Euro bezahlt werden, um Spieler „freizukaufen“. Außerhalb der beiden Wechselperioden sind Wechsel nur ausnahmsweise möglich.pm