Lokalsport

Hallen und Freiplätze bleiben tabu

Corona-Verordnung Da es keine nicht-schulischen Sportstätten gibt, können Kirchheimer Vereine bis zum Ende der Pfingstferien nur im Freien trainieren. Von Peter Eidemüller

Nutzung verboten: Auf Freiplätzen wir hier an der Kirchheimer Alleenschule darf bis Ende der Pfingsferien kein Basketballtrainin
Nutzung verboten: Auf Freiplätzen wir hier an der Kirchheimer Alleenschule darf bis Ende der Pfingsferien kein Basketballtraining stattfinden. Foto: Markus Brändli

Schießen, dribbeln, werfen: Seit Mitte Mai feiert der organisierte Mannschaftssport im Land stückweise sein Corona-Comeback. Im Zuge der Lockerungswelle darf wieder mit Fuß-, Hand- und Basketbällen trainiert werden - allerdings nur unter strengen Auflagen und nur im Freien. Vertreter klassischer Hallensportarten stehen damit vor ungeahnten Herausforderungen.

Auch in Kirchheim: „Wir sind mit allen Jugendmannschaften auf dem Kunstrasenplatz jenseits der Lindach untergekommen, das klappt ganz gut“, sagt VfL-Handballabteilungsleiter Uwe Ha­mann. Rund 90 Kinder tummeln sich zwei Mal die Woche hinter dem Schlossgymnasium auf ungewohntem Terrain, das neben den Fußballern auch die Basketballer des VfL mit ihrem Nachwuchs zum Trainieren nutzen.

Korbjagd auf Kunstrasen gestaltet sich allerdings schwierig, wenn die wichtigsten Übungsgeräte fehlen: die Körbe. Diese finden sich in Kirchheim ausschließlich in städtischen Schulsporthallen und auf den dazugehörenden Freiplätzen. Beides darf nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes vom vergangenen Mittwoch allerdings bis zum Ende der Pfingstferien am 14. Juni für nicht-schulische Zwecke nicht genutzt werden. Fünf Tage zuvor hatte das Kultusministerium allerdings die Nutzung aller öffentlichen und privaten Sportanlagen ab 2. Juni erlaubt.

Diese Unterscheidung und Überschneidung von Verordnungen (siehe Info-Artikel) sorgt an der Basis für Kopfschütteln. „Warum auf einem Fußballplatz unter Auflagen trainiert werden kann, aber auf einem Freiplatz nur deshalb nicht, weil er auf einem Schulgrundstück ist, verstehe ich nicht. Zumal es überhaupt nicht begründet wird“, sagt Ulrich Tangl, langjähriger VfL-Jugendtrainer und Geschäftsführer des hiesigen Basketballbezirks.

In dieser Funktion hatte er Anfang dieser Woche beim Staatsministerium um eine Erklärung gebeten. Antwort: Bei der nicht-schulischen Nutzung würden zu viele Personen auf dem Schulgelände zusammenkommen. „Durch die Regelung, dass in den Pfingsferien kein Training stattfinden kann, wird dieses Argument ad absurdum geführt, denn Schüler sind dann ja keine da“, sagt Tangl, dessen Abteilung während nahezu aller Ferien Hallentraining anbietet, seit die Vereine in Kirchheim Schlüsselgewalt haben.

Da dies nun flachfällt und normaler Übungsbetrieb noch länger darbt, macht sich das Abteilungsurgestein sportartenübergreifend große Sorgen. „Unter diesen Voraussetzungen fürchte ich, dass Kinder die Lust verlieren und aufhören. Nicht nur mit Basketball, sondern ganz allgemein mit Sport im Verein.“

Damit es so weit nicht kommt, wollen die Mannschaftssportler den Schulterschluss mit denen üben, die nicht im Freien trainieren können und auf Hallen angewiesen sind. „Wir stehen in Kontakt mit der Judo- und Karateabteilung und wollen uns die Hallenzeiten nach den Ferien so gut es geht teilen“, sagt VfL-Handballchef Uwe Hamann.

Sein Funktionärskollege von den Kirchheimer Karatekas denkt da sogar schon weiter: „Ich hoffe, dass wir die Kinder mit Angeboten in den Sommerferien locken können“, sagt Abteilungsleiter Kevin Lang, „wenn die Stadt uns da erlaubt, in der Halle zu trainieren, könnten wir so die verlorene Zeit etwas aufholen.“

Wenn Verordnungen sich überschneiden

Kommenden Dienstag tritt die Corona-Verordnung „Sportstätten“ in Kraft: Demnach dürfen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb notwendig sind, insbesondere Sekretariat und Toiletten.

Seit 27. Mai gilt jedoch eine aktualisierte Corona-Verordnung zum Schulbetrieb, die bis zum Ende der Ferien am 14. Juni die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke untersagt

Überschneidungen einzelner Corona-Verordnungen des Landes wie in diesem Fall lassen auch die Kommunen als umsetzende Organe vor Ort oft ratlos zurück. „Unser Verwaltungsstab legt das nicht fest“, betont Robert Berndt, Sprecher der Stadt Kirchheim. „Wir setzen nur um und halten ein, was vom Land vorgegeben wird.“ pet