Lokalsport

Kinder dürfen zu fünft trainieren

Corona Unter-14-Jährige können künftig auch bei einer Inzidenz von über 100 in Kleingruppen Sport treiben.

Stuttgart. Mit der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung passt das Land Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die neuen, bundeseinheitlichen Vorgaben an. Die zentrale Botschaft für den Sport: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren - kontaktlos in Fünfer-Gruppen. Anleitungspersonen brauchen jedoch einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Zu beachten ist jedoch die Absenkung der Altersgrenze von U15- auf Unter-14-Jährige. Die Ausnahmen gelten also für Kinder, die ihren 14. Geburtstag noch nicht gefeiert haben.

Des Weiteren gelten für den Sport folgende Regelungen: Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien das kontaktarme Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist der Sport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder dürfen auf Außensportanlagen weiterhin in Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahren trainieren.

Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch kontaktloser Sport alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiterhin kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Trainer und Betreuer benötigen einen von offizieller Stelle durchgeführten, negativen Corona-Schnelltest (nicht Selbst-Test), der nicht älter als 24 Stunden ist.

Umkleidekabinen bleiben zu

Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Einzelnutzung von Toiletten. Diese dürfen jedoch nicht geteilt werden, das heißt, es muss ausgeschlossen werden, dass Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich begegnen. Selbstverständlich sind bei allen Aktivitäten die möglichen regionalen Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen zu beachten. pm