Lokalsport

Komme

KOMMENTAR

Die SGM T/T Göppingen ist wegen Einsatzes eines nicht spielberechtigten Akteurs in fünf Fällen nachträglich zu fünf 0:3-Niederlagen am grünen Tisch verdonnert worden – die sportliche Höchststrafe für den Fußball-Bezirksligisten, der sich den Landesliga-Aufstieg auf die Fahnen geschrieben hat. An der Ausgewogenheit des  Strafmaßes werden  Fußball-Juristen nicht zweifeln: Schließlich spiegelt der Urteilsspruch des Sportgerichts Neckar/Fils nur wieder, was in den Fußball-Statuten des Württembergischen Fußball-Verbandes (WFV) in solchen Fällen ausdrücklich verlangt wird.
Und doch: Zweifel an der Gerechtigkeit des Schiedsspruches bleiben.  Wer wie der Fusionsverein von der Fils nachweislich einen Spielerpass nicht bewusst manipuliert, sondern lediglich einen Stempelvermerk ebenso wie der Schiedsrichter übersehen hat, kann vielleicht als Bruder Leichtfuß gebrandmarkt werden – genauso bestraft werden wie ein vorsätzlicher Passfälscher sollte er nicht. Doch die WFV-Strafordnung tut das. Das 0:3 als Einheitsstrafe.
Jene gehört genau genommen abgeschafft. Damit es tragische Fälle wie jenen der SGM T/T Göppingen künftig nicht mehr gibt. In fünf Pflicht- und einem Bezirkspokalspiel hat der Club einem Spieler aus der letzjährigen zweiten Mannschaft im Sommer unberechtigterweise einige Kurzeinsätze geschenkt – und wurde dafür knüppelhart bestraft. Mit dem Fast-K.o. in der Meisterschaft und dem Aus  im Pokal.