In unserem Beitrag „Feuer und Flamme fürs Biken“ am Montag, 17. Mai, über einen neuen Mountainbike-Klub in unserer Region haben wir irrtümlicherweise ein Foto veröffentlicht, das eine Mountainbikerin im Naturschutzgebiet Limburg in Weilheim zeigt. In Baden-Würt-temberg gilt generell die Zwei-Meter-Regel als Mindestbreite für das Befahren von Wegen in der Natur. Wir weisen darauf hin, dass die Redaktion Verstöße gegen diese Regel und Naturschutzauflagen weder unterstützt noch toleriert.tb
Naturschutz geht vor