Aggressive 32-Jährige erhält hohe Auflagen
Medikamente 
statt Psychiatrie

Eine 32-jährige Erzieherin hat im Juli des Jahres 2011 krankheitsbedingt gleich mehrfach rotgesehen. Deswegen sitzt die gelernte Verkäuferin jetzt auf der Anklagebank der 19. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht.

Beuren/Stuttgart. Drei schwere Vorfälle hatte die Anklage der 32-Jährigen vorgeworfen: den am späten Abend des 7. Juli 2011 tätlichen Angriff auf die Bekannte, bei dem sie die Frau zu Boden riss und ein Stück an den Haaren hinter sich hergezogen habe, sodass das Opfer erhebliche Kopfschmerzen erlitt. Dieses nennt die Staatsanwältin vor den Richtern der 19. Strafkammer „vorsätzliche Körperverletzung“. Dann am 8. Juli, als sie gewaltsam die Wohnungstüre der Frau in Beuren eintrat, weil diese auf ihr Klingeln nicht geöffnet hatte, und kurzerhand deren Rottweiler-Hund mitnahm, was juristisch als Wohnungseinbruch rangiert.


Schließlich dann noch den „Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“, den die Angeklagte zwei Tage später am 9. Juli ebenfalls in Beuren praktiziert hatte: Sie hatte ihr Fahrzeug absichtlich und bewusst auf die linke Straßenseite gesteuert, als sie sah, wie ihr in einem anderen Fahrzeug die Hundehalterin entgegenkam. Durch den frontalen Zusammenprall der beiden Fahrzeuge entstand ein Schaden in Höhe von 2 000 Euro, wobei glücklicherweise niemand verletzt worden ist. Danach schloss sich die Beschuldigte zunächst in ihrem Auto ein, flüchtete dann aber in ein nahes Restaurant.

Alle drei Straftaten soll die Beschuldigte im Zustand einer Schizo-affektiven Psychose verübt haben, sagt die Anklägerin. Sie sei deshalb nur bedingt schuldfähig. Vor Gericht drohte der Frau deshalb die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. Sie selbst sagte aus, dass sie seit vielen Jahren psychisch krank sei und immer nach erfolgreichen Behandlungen ihre Tabletten eigenmächtig abgesetzt habe, was dann zu Rückfällen führte. An die ihr vorgeworfenen Taten selbst konnte 
sie sich überhaupt nicht erinnern, was ihr allerdings die Richter der Strafkammer nicht glaubten.

„Ich kann das selbst nicht glauben, es tut mir aber leid“, sagte die 32-Jährige und bestreitet die Vorwürfe im Grunde nicht. Mehrfach schon war sie in der psychiatrischen Abteilung des Nürtinger Krankenhauses, zuletzt Anfang 2011. Im Jahre 2004 sei sie, aus Mazedonien kommend, erstmals nach Deutschland eingereist und kurz danach dann wegen einer Psychose stationär behandelt worden. Nach mehreren Klinikaufenthalten habe sie dann ihren jetzigen Ehemann kennengelernt. Kurz vor den angeklagten drei Taten sei sie jedoch auch noch alkoholsüchtig geworden.

Hoch und heilig versprach die Angeklagte schließlich dem Gericht, dass sie sich künftig peinlich genau die von einem Arzt verordneten dämpfenden Medikamente spritzen lässt, damit sie ihre psychisch bedingte Aggressivität im Zaum halten kann. Nur unter dieser Bedingung, die sie fünf Jahre einhalten muss, setzten die Stuttgarter Richter die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt neben den zusätzlich verhängten zwölf Monaten Haft zur Bewährung aus.