Nürtingen. Die geplante zweireihige Bebauung ist umstritten. Das Forum Wörth, das sich als unabhängige Interessenvertretung für die Bürgerschaft versteht, lehnt die erste Baureihe nahe dem Neckarufer mit fünf Flachdachgebäuden, jeweils vier Stockwerke hoch, ab. Es setzt sich zusammen mit den Naturschutzverbänden für eine Freifläche von 50 Prozent auf dem zwei Hektar großen Gelände zugunsten von Mensch und Natur ein.
Jörg Döpper, ehemaliger Landtagsabgeordneter und als solcher viele Jahre Vorsitzender des Petitionsausschusses, räumt einer Petition, die sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtet, kaum Chancen ein. Petitionen hätten sich vor allem mit dem Handeln von Behörden zu befassen, besonders auch denen, die für das Land oder in deren Auftrag handeln. Aber auch rechtliche Fehler in Bebauungsplanverfahren seien häufig Gegenstand von Petitionen.
An diesen Punkten knüpft die Petition an. Vor allem Aspekte des Hochwasserschutzes, aber auch brandschutzrechtliche Bestimmungen seien nicht oder zumindest unzureichend gewürdigt worden.
Bei den Bedenken zum Bebauungsplan mahnt Kreisbrandmeister Bernhard Dittrich einen Rettungsweg für ein Drehleiterfahrzeug an. Der könnte aber nur über den Uferweg geschaffen werden, der nicht
Petition verweist auf widersprüchliches Verhalten der Behörden
hochwassergeschützt ist. In ihrer Antwort nennt die Nürtinger Stadtverwaltung die Möglichkeit, ausnahmsweise eine Rettung über angestellte Leitern zu genehmigen. Mit Blick in die Brandschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg und mit dem Hinweis auf einschlägig gefällte Verwaltungsgerichtsurteile gehen die Verfasser der Petition jedoch davon aus, dass eine solche Ausnahme nicht erteilt werden kann.
Um den Uferweg vor Hochwasser zu schützen, müsste er um 1,20 Meter erhöht werden, heißt es in der Petition. Das erfordere weitere Eingriffe in die Uferböschung, was schon jetzt über das rechtliche Maß hinaus geplant sei. Dann wären wasserrechtliche Einwände vorzutragen, weil der Flussquerschnitt verkleinert wird, was Auswirkungen auf den Hochwasserschutz habe. Diese Zusammenhänge hätten im Zuge des Verfahrens von den Behörden berücksichtigt werden müssen, sagen die Petenten. Auch bei der Beurteilung eines alternativen Hochwasserschutzes verweist die Petition auf widersprüchliches Verhalten von Behörden. So gebe es zum selben Sachverhalt unterschiedliche Begründungen von Seiten des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums.
Der Petitionsausschuss wird um eine verwaltungsrechtliche Würdigung dieser Sachverhalte ersucht. Sollte umfangreich umgeplant werden müssen, seien die finanziellen und städtebaulichen Voraussetzungen wohl nicht mehr gegeben. In Anbetracht des knappen Beschlusses im Gemeinderat von 19 zu 16 Stimmen hätte es womöglich ein anderes Abstimmungsergebnis gegeben.
