Seit Jahresbeginn ist das Kehrmonopol gefallen – Hausbesitzer können Schornsteinfeger wählen
Mehr Wettbewerb für Kaminfeger?

Seit Beginn des Jahres können Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger frei wählen. Ein neues Gesetz hebt das bisherige Monopol der Kaminkehrer auf und soll für mehr Wettbewerb in der Branche sorgen. Aber was ändert sich durch die neue Rechtslage im Alltag?

Nürtingen. Seit dem 1. Januar haben Hausbesitzer die freie Wahl, wer bei ihnen als Schornsteinfeger ein und aus geht. Zumindest beinahe: Zum Jahreswechsel ist das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft getreten, das den Markt um die Reinigung und Kontrolle der heimischen Heizungsanlagen liberalisieren soll. Das alte Gesetz aus dem Jahr 1935 sicherte den Schornsteinfegern bislang ein Monopol. Das hat sich nun geändert. Künftig können Schornsteinfeger aus der gesamten Europäischen Union diesen Job übernehmen. Ebenso können bestimmte Aufgaben nun von einem Heizungsinstallateur mit Zusatzqualifikation übernommen werden, sofern dieser eine Fortbildung zum Schornsteinfegermeister absolviert hat und für diese Tätigkeit zugelassen wurde.

Von der Liberalisierung ausgenommen sind nur die sogenannten „hoheitlichen Tätigkeiten“ des Schornsteinfegers. Dazu zählt das Führen des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht umgesetzt wurden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist außerdem weiterhin für Bauabnahmen und für die Feuerstättenschau zuständig, die nun alle dreieinhalb Jahre ansteht und zu der auch die Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen zählt – vom Holzofen im Wohnzimmer bis zum modernen Brenner im Keller.

Zahlreiche Hausbesitzer dürften überdies bereits einen sogenannten Feuerstättenbescheid von ihrem Bezirksschornsteinfeger bekommen haben. Darin hält er fest, wann welche Arbeiten durchgeführt werden müssen. Dieser Bescheid ist für Immobilienbesitzer verpflichtend. Die Hausbesitzer müssen nachweisen, dass die darin aufgeführten Arbeiten auch wirklich erbracht werden.

Im Klartext heißt das, dass der Eigentümer sich selbst darum kümmern muss, dass die Heizanlage samt Schornstein regelmäßig gereinigt und überprüft wird. Kaminkehrer und Installateure sehen das entspannt: Formal sei die Pflicht, den Schornsteinfeger zu bestellen, zwar auf die Hauseigentümer übergegangen. „In nächster Zeit wird sich an der Praxis vermutlich nicht viel ändern“, sagt Bezirksschornsteinfegermeister Claus-Peter Schmidt. Als bevollmächtigter Schornsteinfeger ist er nun für seinen alten Bezirk in Nürtingen in hoheitlicher Sache zuständig. Aber natürlich bietet er die übrigen Schornsteinfegerdienste dort auch weiterhin an. Wenn der Hausbesitzer damit zufrieden sei, könne er einfach alles beim Alten belassen und ihn weiterverpflichten.

Ähnlich sieht es auch Klaus Weinmann, Obermeister der Sanitär-Heizungs-Klempner-Innung Esslingen-Nürtingen. Er bewertet die neue Gesetzeslage positiv – „das ermöglicht Wettbewerb“, sagt er, und das könne schließlich nie schaden.

Allerdings bezweifelt Weinmann, dass sich in naher Zukunft viel für die Hausbesitzer ändern wird. „Das neue Gesetz ist höchstens für große Immobilien interessant“, so Weinmann. Für Hausverwaltungen mit Hunderten von Wohneinheiten lohne es sich vermutlich, Wartungs- und Kehrverträge sogar europaweit auszuschreiben. Für den Einfamilienhausbesitzer sei es wohl nicht attraktiv, zu wechseln. „Aber man hat natürlich die Freiheit, sich einen neuen Schornsteinfeger zu suchen, wenn man mit dem alten unzufrieden ist.“

Dass den Kaminkehrern aus seiner Branche in nächster Zeit Konkurrenz erwachsen werde, hält Klaus Weinmann ebenfalls für wenig wahrscheinlich: Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Fortbildung zum Schornsteinfegermeister stehe in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen. Schornsteinfeger seien in ihrem Bezirk bekannt und könnten dort Haus für Haus ansteuern. Ein Installateurbetrieb hingegen habe oft einen Kundenstamm, der längere Anfahrten mit sich bringe. Da könne man mit den Kosten nicht mithalten, so der Innungs-Obermeister. Weinmann will aber nicht ausschließen, dass in den kommenden Jahren Bewegung in den Markt kommen könnte. Einzelne Betriebe planten schon, Schornsteinfegermeister einzustellen.