Urteil im Rechtsstreit zwischen Stadt Kirchheim und Teckwerken
Meinungsfreiheit überwiegt

Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Kirchheim und den Teckwerken hat das Amtsgericht Kirchheim gestern ein Urteil gefällt. Es wies die Unterlassungsklage der Stadt Kirchheim ab.

Kirchheim. „In der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und zivilrechtlichem Ehrenschutz der Stadt überwiegt die Meinungsfreiheit“, begründete Richter Dr. Fabian Osswald, warum das Gericht die Unterlassungsklage der Stadt Kirchheim gegen die Teckwerke Bürgerenergiegenossenschaft abgewiesen hat.

Auslöser des Rechtsstreits war ein Satz in einer E-Mail der Teckwerke Bürgerenergiegenossenschaft an ihre Mitglieder gewesen. Thematisiert wurde darin die gescheiterte Bewerbung der Teckwerke um eine Beteiligung an der kommunal dominierten Netzeigentumsgesellschaft „Energie Kirchheim“. In einer Bietergemeinschaft mit den Stadtwerken Nürtingen als erfahrenem Energieversorger wollten die Teckwerke ins Rennen gehen. Kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist Ende August 2012 hatten die Stadtwerke dann jedoch einen Rückzieher gemacht. Es stellte sich die Frage nach dem Warum.

In fraglicher E-Mail der Teckwerke an ihre Mitglieder fiel dann jener Satz, an dem sich der Rechtsstreit entzündete: „Ein Telefonat zwischen den Verwaltungsspitzen ließ die Bewerbung platzen“. Kirchheims Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker dementierte, dass je ein solches Telefonat mit der Nürtinger Stadtverwaltung stattgefunden habe. Die Behauptung der Teckwerke wollte sie angesichts des heiklen Verfahrens zur Gründung einer Netzgesellschaft nicht stehen lassen. Die Stadt reichte Unterlassungsklage ein.

„Das Urteil ist gut für Demokratie und Transparenz“, sagte Teckwerke-Vorstandsmitglied Felix Denzinger gestern nach der Verkündung. Er halte es zudem für angemessen, wenn die Stadt nun die Anzeige gegen die Teckwerke bei der Staatsanwaltschaft zurückziehen würde. Oberbürgermeisterin Matt-Heidecker möchte Stellung beziehen, sobald ein schriftliches Urteil vorliegt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Stadt Kirchheim.