Der 30-jährige Informatik-Student aus Lenningen, der bis zu 50 Kilo Rauschgift bester Qualität aus den Niederlanden nach Stuttgart, und weiter nach Lenningen und Kirchheim transportiert und verkauft haben soll, bestritt dies am zweiten Prozesstag vor dem Landgericht energisch. Er habe sich nur als Dolmetscher mit einem Dealer getroffen.
Stuttgart. Am ersten Verhandlungstag vor drei Wochen hatte der 30-Jährige vor den Richtern der 17. Großen Strafkammer zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Anklage geht davon aus, dass er damals schon zusammen mit anderen – bereits abgeurteilten – Drogenhändlern in Rotterdam große Mengen von Haschisch und Marihuana beschaffte und nach Kirchheim und Lenningen brachte. In seiner damaligen Lenninger Wohnung sei das Rauschgift gelagert und von hier aus an Abhängige verkauft worden. Zuletzt lebte er in Rotterdam.
Dorthin war er bereits 2006 nach einer vorläufigen Festnahme in Kirchheim aus einer Polizeizelle geflüchtet. Am 15. Januar dieses Jahres klickten dann aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Rotterdam die Handschellen. Die Richter hatten dem Angeklagten angeboten, falls er geständig sei, könne man in der Zumessung der Haftstrafe großzügig verfahren. Wie hoch das Strafmaß-Angebot war, ist gestern nicht zur Sprache gekommen. Bei großen Rauschgiftmengen sieht der Gesetzgeber bis zu 15 Jahre Haft vor. Das Angebot hat der 30-Jährige abgewiesen.
Die Vorwürfe gegen ihn seien falsch, begründete er gestern. Er sei niemals Drogenlieferant gewesen. Damals habe ihn ein bekannter Dealer in Lenningen angesprochen und gefragt, ob er Rauschgift besorgen könne. Er habe entrüstet abgelehnt, ja, er habe sogar Streit mit dem Anbieter bekommen. Dann aber habe er ihm nach mehrfachen Bitten die Telefonnummer eines Marokkaners gegeben, der in Rotterdam lebte. Dorthin sei er dann auch mitgefahren, nur um die Unterhaltung als Übersetzer zu dolmetschen.
In Rotterdam habe man ihn in eine Wohnung mitgenommen, in der Leute sehr große Mengen Rauschgift gerade verpackt hätten. Er habe mitbekommen, dass die Kilopreise bei 4 100 bis 4 200 Euro liegen und dass man den Stoff grammweise in Deutschland anbieten wolle. Nur einmal habe er „eine Handvoll Gras“ erhalten, aber niemals einen Profit daraus gezogen, bekundete der 30-Jährige.
Die Richter der 17. Strafkammer sind nun gezwungen, eine umfangreiche Beweisaufnahme durchzuführen. Möglicherweise werden bereits abgeurteilte Drogenhändler in den Zeugenstand gerufen. Die Verhandlung wird am 17. Oktober fortgesetzt.
