Mutmaßlicher Lenninger Drogendealer unter Druck
Mutmaßlicher Lenninger Drogendealer vor Gericht

Der 30 Jahre alte Mann aus Lenningen, der seit Wochen vor dem Stuttgarter Landgericht beteuert, er habe nie mit Rauschgift gehandelt, wird nun vor der 17. Strafkammer schwer belastet. Die Polizei hat bei ihm größere Mengen von Marihuana, Heroin und sogar Kokain bester Qualität sicherstellen können.

Stuttgart. Der Angeklagte wird unruhig. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft werden auch am gestrigen fünften Verhandlungstag immer mehr durch Beweise erhärtet. Der 20-jährige Student soll ab 2006 bis Dezember 2010 große Mengen Rauschgift aus den Niederlanden in seine Lenninger Wohnung geschafft und Teile davon an abhängige Kundschaft verkauft haben (wir berichteten). Es soll sich um Drogen bester Qualität handeln, erfahren die Richter aus dem Protokoll von Rauschgiftfahndern der Polizeidirektion Esslingen, die damals die Wohnung des Angeklagten untersuchten.

Man habe Verpackungsmaterial für Rauschgift und Zubehör sichergestellt, steht in der Asservatenliste. Zahlreiche abgepackte Pulver sowie Hunderte von Tabletten seien im LKA-Labor analysiert worden. Unter dem Strich ging es um mehr als 300  Gramm harter Drogen, die einen ungewöhnlich hohen Reinheitsgehalt aufwiesen Die Gutachter stellten fest, man hätte allein von 79 Gramm Kokain an die 6 000 Konsumeinheiten herstellen können.

Ein Rauschgiftfahnder der Ess­lin­ger Polizei ist gestern ebenfalls in den Zeugenstand gerufen worden und sollte über die früheren Angaben des Angeklagten und über die Fahndungs­maßnahmen berichten. Allerdings darf dieser Zeuge nur in nichtöffentlicher Verhandlung seine Aussage machen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte diesen Antrag gestellt, weil ihrer Meinung nach die Gefahr besteht, dass bei öffentlicher Anhörung des Zeugen möglicherweise ehemalige Komplizen, deren Mit­taten erhellt werden, an ihrem Mandanten Racheakte üben könnten. Immerhin soll der Angeklagte in ersten Vernehmungen Namen von Dealern in den Niederlanden, seinem letzten Wohnsitz, genannt haben.

Die 17. Strafkammer hat nun überraschend zwei Fortsetzungstage angesetzt. Am 14. November soll das Verfahren abgeschlossen werden.