Renovieren & Modernisieren
Nachbarschaftsrecht

Rechte und Pflichten beim Anbau

Eine rechtliche Absicherung ist beim Anbau des Hauses sinnvoll, um Streit am Gartenzaun zu verhindern. Symbolbild

LK. Wer am eigenen Haus anbauen möchte, schafft mehr Platz. Andererseits rückt er dadurch oft näher an das Nachbargrundstück heran. Damit es bei einem Anbau oder Neubau nicht zu einem Nachbarschaftsstreit kommt, schafft das Nachbarschaftsrecht klare Rahmenbedingungen.

Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf die Einhaltung der Abstands­flächen. Allgemein muss ein Gebäude mindestens zweieinhalb bis drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland, Gebäudetyp und Nutzung variieren. Bei einer Grenzbebauung, also einer Bebauung unmittelbar an der Grundstücksgrenze, muss für gewöhnlich die schriftliche Zustimmung der benachbarten Personen eingeholt werden. Ein genaues Abwägen der Beteiligten wird empfohlen, da die Zustimmung rechtlich bindend ist. Für die Bauwilligen besteht die Verpflichtung, neben dem rechtzeitigen Informieren über das Bauvorhaben, die erforderlichen Baugenehmigungen einzuholen.

Bei genehmigungspflichtigen Anbauten haben benachbarte Personen im Falle einer angenommenen Verletzung ihrer Rechte ein Einwendungsrecht – beispielsweise bei nicht eingehaltenen Abstandsflächen, unzumutbarer Lärmbelastung, erheblicher Verschattung oder Einschränkung der Aussicht. Mit ausreichender Begründung können sie die Einsicht in die Bauunterlagen nehmen und innerhalb festgelegter Fristen Einwände erheben. Sie können Widerspruch einlegen oder rechtlich gegen mögliche Verstöße vorgehen. Deshalb ist es sinnvoll, geplante Bauvorhaben im Vorfeld offen mit der Nachbarschaft zu besprechen und sich rechtlich abzusichern. Fachanwaltskanzleien für Bau- und Nachbarschaftsrecht stehen beratend zur Seite. Eine Rechtsschutzversicherung, idealerweise mit Baurechtsschutz, kann im Konfliktfall finanzielle Risiken bei juristischen Auseinandersetzungen abfedern.