Expertenrunde im Ötlinger Gemeindehaus: Diskussion über das Thema steht in Deutschland noch am Anfang
Nachdenken über Organspende ist ethische Verpflichtung

Zur Ausbildung von Vikaren gehört ein gesellschaftsdiakonisches Projekt. Als solches brachte ein fünfköpfiges Vikarsteam im Ötlinger Gemeindehaus hochkarätige Experten zusammen. Referate, Arbeitsgruppen und Diskussionen in – leider – kleiner Runde zeigten, wie vielfältig das Thema „Organspende“ ist.

Kirchheim. „Du hast meine Nieren bereitet“, sagt ein Psalmbeter zu Gott (Psalm 139). Die Frage „Darf ich sie weitergeben?“ musste der Beter sich vor 3000 Jahren noch nicht stellen. Heute ist das anders. Die medizinischen Möglichkeiten sind gewachsen, die Wartelisten für Organe lang. Alle Krankenversicherten ab 16 Jahren bekommen in den nächsten Monaten von ihrer Kasse ein Schreiben mit Informationen zur Organspende.

Der christliche Glaube sehe die medizinischen Möglichkeiten grundsätzlich positiv, sagte Christoph Seibert, Professor für systematische Theologie an der Universität Hamburg. Doch es gebe Einschränkungen. Die erste sei die Anerkennung der Grenze des Todes, die zweite die Einhaltung ethischer Mindestanforderungen. Dazu gehöre die Wahrung der Grundsätze ärztlichen Handelns. Die Organspende müsse freiwillig sein und dürfe nicht gegen den eigenen Willen geschehen. „Eine Entscheidungsregelung ist einer Widerspruchsregelung, wie es sie in Österreich und Belgien gibt, vorzuziehen.“ Es dürfe keine Gegenleistung gaben, sonst werde aus der Gabe eine Ware. „Organhandel ist nicht zu rechtfertigen.“

Zur Freiwilligkeit gehöre die Informiertheit des Gebers. Sie müsse umfassend erfolgen, nicht interessengeleitet. „Die Wahrheit ist es, biblisch gesprochen, die uns frei macht zum verantwortlichen Handeln, nicht die Halbinformation.“ Organe, so die deutsche gesetzliche Regelung, dürften einem Menschen nur entnommen werden, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod feststellten. Für Seibert ist der Hirntod „eine unumkehrbare Phase des Sterbeprozesses, eine dritte Kategorie zwischen Leben und Tod“. Er mahnte, diese Phase vom Tod des ganzen Menschen zu unterscheiden.

Pascal Kober, Pfarrer und FDP-Bundestagsabgeordneter, erläuterte die politische Entwicklung. Die Initiative für das Gesetz sei aus dem Parlament gekommen, nicht vom Gesundheitsminister. Weil der Mensch zunächst sich selbst gehöre, nicht der Gesellschaft, dürfe es keine Entscheidungspflicht geben. „Die Widerspruchsregelung hat in Deutschland keine Mehrheit, auch wenn sie von Betroffenen eingefordert wird.“ Wer von der Krankenkasse angeschrieben werde, müsse sich nicht äußern, er könne sich quasi enthalten. Die Frage sei, wie viel in die Organtransplantation investiert werden solle, wie viel in die Behandlung der Grunderkrankungen, die überhaupt zum Organbedarf führten. Eine Lebendspende widerspreche dem ärztlichen Grundsatz, dass man nicht schaden solle. Sie sei nur im Rahmen einer langen persönlichen Beziehung denkbar. Die Kosten seien nun im Gesetz eindeutig geklärt. Ist Kober mit dem neuen Gesetz glücklich? „Ja, es ist ein Kompromiss.“ Auch Andreas Arndt, Richter am Amtsgericht Böblingen, hält die Entscheidung des Deutschen Bundestags für richtig: „Der Mensch darf nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt werden.“

„Es gibt viele Arten zu sterben, aber diese Menschen können keine Organe spenden“, sagte Peter Petersen, Transplantationsbeauftragter der Uniklinik Tübingen. Weil er Rechtssicherheit wolle, schränke der Gesetzgeber ein. „Ein Komapatient mit Organspendeausweis, dessen Therapie eingestellt wird, kann nicht spenden, weil noch ein Rest der Hirnfunktion vorhanden ist.“ In England ist dies anders, dort ist auch nach einem Herztod eine Organspende erlaubt. Silvio Nadalin, Leitender Oberarzt des Transplantationszentrums der Universität Tübingen, kennt die Ängste vieler Menschen, Ärzte seien gierig nach Organen. Doch diese Angst sei unbegründet.

Ist die Organspende, wie oft gesagt wird, ein Gebot der Nächstenliebe? Beim Umgang mit diesem Begriff waren sich die Diskussionsteilnehmer nicht einig. Soll man von Solidarität sprechen? Einig waren sich alle, dass jeder sich mit dem Thema beschäftigen soll, unabhängig vom Ergebnis. Kober nannte diese Beschäftigung eine „ethische Verpflichtung“. Petersen verglich sie mit dem Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“, die jeder für den Führerschein besuchen müsse. Wer seinen Willen auf einem Organspendeausweis kundtut und seinen Angehörigen mitteilt, nimmt diesen möglicherweise eine schwere Entscheidung ab. Er erspart ihnen, inmitten der Trauer zu überlegen, wie der soeben Verstorbene bei der Organspende wohl entschieden hätte. Die Suche bei den Angehörigen nach dem „mutmaßlichen Willen“, in gesetzlich genau geregelter Reihenfolge der Befragung, entfällt.

Mit elf Organspenden pro einer Million Einwohner lag Baden-Württemberg im Jahr 2011 unter dem Bundesdurchschnitt von 15. Andere Länder erreichen zwei- bis dreifache Werte. Dies liegt nicht nur an der Zustimmungsquote zur Spende, die etwa in Spanien höher ist. Es liegt auch daran, dass in Krankenhäusern nicht alle Organe entnommen werden können. Die Kapazitäten werden für lebende Patienten benötigt.

Alle Experten waren ohne Honorar nach Ötlingen gekommen. Sie hatten nicht nur Antworten und Meinungen, sondern auch viele Fragen mitgebracht und sehen Deutschland beim Thema Organspende erst am Anfang einer langen Diskussion.