In Kirchheim laufen die Vorbereitungen auf die Kommunalwahlen am 9. Juni an: Die Stadt hat Parteien und Wählervereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung dazu aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen – und zwar für die Kirchheimer Gemeinderatswahl ebenso wie für die Ortschaftsratswahlen in Ötlingen, Jesingen, Nabern und Lindorf. Die Frist für Parteien und Vereinigungen hat am 11. Februar begonnen, und sie endet am 28. März um 18 Uhr. Es bleiben also noch etwas mehr als fünf Wochen Zeit – Zeit, die die etablierten Fraktionen und Gruppierungen sicherlich nutzen werden, um ihre Listen für die Wahlen zu füllen.
Bislang ist erst eine Liste im Rathaus eingetroffen, berichten Wahlamtsleiter Achim Rapp und sein Stellvertreter Gunnar Brenner: Heinrich Brinker, der nicht mehr für die Linke und noch nicht für das Bündnis Sahra Wagenknecht antritt, habe die Liste „Kirchheim.Sozial“ eingereicht.
Die Liste wird sich in der Hierarchie der Stimmzettel hinter den etablierten Parteien und Gruppierungen einreihen. Innerhalb der „Gesetzten“, so sie denn wieder antreten, entscheidet die Stimmenzahl von 2019 über die Reihenfolge, sodass die Freien Wähler für die Gemeinderatswahl in Kirchheim ganz oben stehen müssten, gefolgt von den Grünen.
Bislang kaum Nachfragen
Im Wahlamt heißt es jetzt erst einmal abwarten, was sich bis 28. März so alles tut. „Im Augenblick wäre alles noch hochspekulativ“, sagt Gunnar Brenner. „Wir haben alle bestehenden Listen informiert, aber bisher nur drei Nachfragen gehabt.“ Achim Rapp ergänzt: „Aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Listen auch wieder antreten.“
Das würde außer für die Freien Wähler und die Grünen auch für die CDU und die SPD gelten sowie für die FDP, die sich mit der Kirchheimer Bürgerliste (KiBü) zusammengeschlossen hat. Auch die Christliche Initiative Kirchheim (CIK) wäre wohl wieder mit von der Partie. Wie es dagegen mit der Linken aussieht, bleibt bislang fraglich, weil Heinrich Brinker ja aus der Partei ausgetreten ist und in dieser Hinsicht neue Wege einschlägt. Ob die Linke ohne ihn personell in der Lage ist, eine Gemeinderatsliste aufzustellen, muss sich erst noch zeigen.
Auch weitere Parteien oder Listen, die bislang nicht im Kirchheimer Gemeinderat vertreten sind, könnten noch in den Startlöchern sitzen. Allerdings stellt Achim Rapp fest: „Wir haben bis jetzt noch keine Anfragen von irgendwelchen neuen Listen erhalten, die wissen wollen, wie das geht oder ob wir ihnen die notwendigen Formulare zuschicken könnten.“
Die Persönlichkeit zählt
Die Zugehörigkeit zu einer Partei oder einer Wählervereinigung ist das eine. Was bei einer Gemeinderats- oder Ortschaftsratswahl aber häufig viel mehr zählt, ist die Person der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Aus Erfahrung berichtet Gunnar Brenner: „Viele picken sich die Namen raus, die sie kennen. Da geht es wirklich um die jeweiligen Köpfe. Das ist eine ganz andere Art von Wahl als die zum Landtag oder gar zum Bundestag. Das ist alles sehr persönlich.“
Ohne sich in die Kommunalpolitik oder in die Eingliederungsvereinbarungen mit Jesingen und Nabern einmischen zu wollen, nehmen Achim Rapp und Gunnar Brenner Stellung zur unechten Teilortswahl: „Dadurch gehen sehr viele Stimmen verloren. Weil es so kompliziert ist, werden viele Stimmzettel falsch ausgefüllt.“
Ihre Stimmzettel erhalten die Wahlberechtigten auf jeden Fall schon vor dem eigentlichen Wahltag, gerade weil es nicht ganz einfach ist, die insgesamt 32 Stimmen für die Gemeinderatswahl ganz unterschiedlich zu verteilen. Wer dann Briefwahlunterlagen beantragt, solle sich nicht wundern, wenn die Stimmzettel zur Kommunalwahl ein zweites Mal mit der Post kommen.
Wahlberechtigt sind für die Gemeinderatswahl, für die Kreistagswahl und für die Wahl zur Regionalversammlung rund 32 000 Menschen, die in Kirchheim leben. Bei der zeitgleichen Europawahl sind es rund 4 000 weniger, weil andere Voraussetzungen gelten.
Wichtigste Änderung bei den Kommunalwahlen: Das Wahlalter ist von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Das gilt nicht nur für das aktive, sondern erstmals auch für das passive Wahlrecht. Stichtag ist der 9. Juni. Wer spätestens an diesem Tag seinen 16. Geburtstag feiert, kann – je nach Wohnort und Staatsangehörigkeit – in den Ortschaftsrat, den Gemeinderat, den Kreistag oder in die Regionalversammlung gewählt werden.
Enge Verwandtschaft ist übrigens kein Grund mehr, vom Gemeinderat ausgeschlossen zu werden. Rein theoretisch könnten künftig also beliebig viele Mitglieder derselben Familie gemeinsam am Ratstisch sitzen – auf dass die Listen voll werden.