Gegen 9.00 Uhr waren die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr zum Brand in der Gemeinschaftsunterkunft gerufen worden. Nachdem außer Rauchgeruch äußerlich zunächst nichts festzustellen war, trafen die Polizeibeamten in einer Wohnung im ersten Stock auf eine qualmende Brandstelle vor einer Zimmertüre und begannen sofort mittels eines mitgeführten Feuerlöschers mit ersten Löschmaßnahmen, die dann von der Feuerwehr fortgeführt und rasch beendet werden konnten.
Ersten Erkenntnissen zufolge war vor der Zimmertüre ein Feuer entzündet worden. Zusätzlich war vor die Zimmertüre ein Möbelstück geschoben worden. Im Zimmer hielt sich zum Brandausbruch aber niemand auf, weshalb auch niemand verletzt wurde. Auch die übrigen Bewohner des Hauses blieben unverletzt.
Wie sich bei den weiteren Ermittlungen herausstellte, war es zuvor zwischen dem Bewohner des Zimmers und dem 36-Jährigen zu einem Streit gekommen. Daraufhin soll der erheblich alkoholisierte, einschlägig polizeibekannte und vorbestrafte Mann den Brand vor der Zimmertüre seines Kontrahenten gelegt haben. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 500 Euro geschätzt. Der Mann wurde noch am Brandort vorläufig festgenommen.
Der beschuldigte syrische Staatsangehörige wurde am Dienstvormittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft beantragten Unterbringungsbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Mann wurde in die forensische Abteilung einer psychiatrischen Einrichtung eingeliefert. lp

