Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Mahmoud A. schloss sich spätestens im Mai 2016 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. In der Folgezeit betätigte er sich auch als Kämpfer für die Organisation. Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Oktober 2022 hielt er sich für die Begehung von Anschlägen im Auftrag des IS bereit.
Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. pm