Neben Spezialisten der Verkehrspolizei waren weitere Beamte verschiedener Polizeireviere im Bereich des Polizeipräsidiums Reutlingen im Einsatz. Es wurden rund 100 Fahrzeuge und 150 Personen kontrolliert. Dabei stellte die Polizei insgesamt 39 Verstöße im Bereich von technischen Veränderungen fest. In acht Fällen waren die Veränderungen so gravierend, dass eine Weiterfahrt untersagt werden musste. In vier Fällen wurden Anzeigen wegen unnötigem Hin- und Herfahren und übermäßiger Lärm- / Abgasbelästigung gefertigt. Des Weiteren wurden fünf weitere verkehrsrechtliche Verstöße mit Tuning-/Poserbezug festgestellt.
Im Rahmen der Kontrollen wurden, allerdings überwiegend außerhalb der "Tuning-Szene", weitere Verstöße festgestellt. Ein Fahrzeugführer gelangte wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Anzeige und zwei weitere, weil sie ihr Fahrzeug geführt hatten, obwohl sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes wurden neun Fahrzeugführer beanstandet und drei weitere, weil sie ihr mitfahrendes Kind nicht ordnungsgemäß gesichert hatten. Einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige sieht ein Fahrzeugführer entgegen, da er den Grenzwert zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bereich von Alkohol überschritten hatte. Zudem wurden fünf Beanstandungen hinsichtlich des Unterschreitens der Mindestprofiltiefe an den Fahrzeugreifen durchgeführt. lp