Blitzlichtgewitter im „3K“: Fotografen, Journalisten und im wahrsten Sinne des Wortes „ausgehungerte“ Gäste stürmen das Lokal. Ein Jahr ist das her. An jenem Montag im Mai 2020 war die Gaststätte in der Dreikönigstraße die erste, die in Kirchheim nach dem Corona-Lockdown ihre Türen öffnete. „Die Wirtschaft nimmt wieder Fahrt auf“, titelte der Teckbote damals und beschrieb das lange ersehnte „Bad in der wohldistanzierten Menge“. Denn „normal“ war damals nach dem Lockdown noch nichts: Wer essen gehen wollte, musste seinen Namen und seine E-Mail-Adresse hinterlegen. Schilder wiesen auf den Mindestabstand hin.
Ein Jahr später sind die Gaststätten noch geschlossen. Zum ersten Mal seit über einem halben Jahr gibt es aber wieder Öffnungsperspektiven: Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, können die Gastronomen wieder loslegen – das wäre eine weitere kleine Sensation. Wirklich „normal“ wird aber auch dieses Mal nach der Wiedereröffnung noch nichts sein. Abstands- und Registrierungspflicht bleiben. Zusätzlich gilt für die Gäste: Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. bil
Folgende Öffnungsperspektiven gelten für die Gastronomie
Bei einer Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen dürfen Gastronomen von 6 bis 21 Uhr wieder Gäste bewirten. Allerdings sind nur geimpfte, genesene und getestete Personen erlaubt. Die Erfassung der Kontaktdaten ist weiterhin Pflicht. Draußen gibt es für die Gastronomie keine Flächenbeschränkungen. Es müssen lediglich die AHA-Regeln eingehalten werden. Drinnen gilt: ein Gast pro 2,5 Quadratmeter. Zwischen den Tischen müssen mindestens 1,5 Meter Abstand sein.