Kirchheim. Eine 23-jährige Kirchheimerin muss ins Gefängnis. Die junge Frau wurde am Stuttgarter Landgericht in zweiter Instanz wegen dreifachen Betrugs zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung schuldig gesprochen. Dabei kannte die 41. Strafkammer in der Strafzumessung kein Pardon mehr, nachdem die Frau nach zahlreichen einschlägigen Vorstrafen – und zuletzt einer gebrochenen Bewährung – jetzt erneut straffällig wurde und über ein Kleinanzeigenportal im Internet gutgläubige Käufer betrogen hatte.
Schon das Amtsgericht Kirchheim hatte der jungen Angeklagten im ersten Urteil ins Stammbuch geschrieben, dass es aufgrund ihrer enormen Rückfallgeschwindigkeit unmöglich ist, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, und verhängte gegen die 23-Jährige eine zehnmonatige Gefängnisstrafe. Dreimal hatte die Frau in der Zeit zwischen Mai und Juli 2020 über ein Kleinanzeigenportal im Internet angebliche echte „Zara“-Damenjacken-Einzelstücke preisgünstig angeboten. Einmal für 72 Euro, dann für 65 Euro und letztlich für 33 Euro. In einem Fall hatte sie dem Käufer eine Billig-Kopie der 300 Euro teuren Jacke geschickt.
Der Betrug lag darin, dass die Besteller ihr Vorkasse leisteten, dafür aber keine Lieferung bekamen. Die Summe des Betrugs war demnach zwar nicht sonderlich hoch, doch die kriminelle Energie der Frau beeindruckte nicht nur das Kirchheimer Amtsgericht, sondern jetzt auch in der Berufungsverhandlung die Richter am Stuttgarter Landgericht.
Angeklagte lügt im Gerichtssaal
Reumütig erklärte die Angeklagte, die mir 23 Jahren noch bei ihrem Vater in Kirchheim wohnt, dass sie seit Oktober letzten Jahres eine feste Arbeitsstelle in einem Nürtinger Unternehmen habe und daher keine Gefahr mehr zu Betrugstaten bestehe. „Gelogen“, sagte der Gerichtsvorsitzende im Urteil, denn er hatte in einer Prozesspause diesen Arbeitgeber angerufen und nachgefragt. Dabei kam heraus, dass die Angeklagte erst vor drei Tagen dort ihre Arbeit aufgenommen hatte, nicht schon letztes Jahr.
Da half es auch mehr nicht viel, dass die Beschuldigte das ergaunerte Geld zurückgezahlt hat und in einem Fall auch ein Produkt nachlieferte. Es handele sich hier zwar nicht um einen gewerbsmäßigen Betrug, sondern nur Betrugstaten in drei Fällen, sagte der Strafkammervorsitzende. Dennoch müsse hier die Justiz auf eine mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte einwirken, die durch frühere Verurteilungen nichts dazu gelernt hatte, eine rasante Rückfallgeschwindigkeit an den Tag legte und selbst im Gerichtssaal falsche Angaben machte.
Die Strafe wurde dennoch ermäßigt. Die am Ende verhängten fünf Monate Haft muss die 23-Jährige absitzen. Dabei besteht die Gefahr, dass eine früher verhängte Strafe, die einst zur Bewährung ausgesetzt war, mit verbüßt werden muss. Bernd Winckler