Kreis. Die Zahl der Menschen, die aufgrund eines Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht Bußgelder bezahlen müssen, steigt auch im Landkreis Esslingen. Arbeitnehmerinnen oder Selbstständige, die im medizinischen oder Pflegebereich arbeiten, sind seit 15. März verpflichtet, den Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder Genesung beziehungsweise ein Attest vorzulegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ist das nicht geschehen, mussten ihre Arbeitnehmer Meldung ans Gesundheitsamt erstatten.
Bisher seien 56 Verfahren eingeleitet und 23 Bußgeldbescheide erlassen worden, teilt die Pressesprecherin des Landratsamts, Andrea Wangner, auf Anfrage mit. Bei fünf der Verfahren hätten Betroffene Einspruch erhoben. Ein Tätigkeitsverbot sei bisher noch nicht ausgesprochen worden. Anfang Juli waren es fünf Bußgeldbescheide gewesen. 1098 Menschen ohne Nachweis waren dem Gesundheitsamt bis dahin gemeldet worden.
Wer keinen Nachweis vorlegen kann, kann nicht mehrfach mit Bußgeldern belegt werden. Die Ordnungswidrigkeit sei nicht fehlende Impfung, sondern die Nicht-Vorlage eines Nachweises, klärt Andrea Wangner auf. Wer geimpft sei und keinen Nachweis vorlege, könne ebenfalls einen Bußgeldbescheid erhalten. Antje Dörr