Kirchheim
Aggressiver Seriendieb muss in die Psychiatrie

Justiz Das Gericht hält den 26-Jährigen für schuldunfähig und vermutet eine paranoide Psychose.

Kirchheim. Der 26-jährige somalische Asylbewerber, der sich in Kirchheim nach zahlreichen Diebstählen Schlägereien mit Verkaufspersonal lieferte und die Mitarbeitenden im jeweiligen Laden teilweise auch verletzte, ist jetzt durch das Urteil des Stuttgarter Landgerichts in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Das Gericht begründete dies mit der hohen Gefährlichkeit des Angeklagten.

Dem Mann war vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in sechs verschiedenen Anklageschriften vorgeworfen worden, jeweils im Zustand einer paranoiden Psychose wahllos Diebstähle in Tankstellen und Geschäften verübt und dabei die Ladeninhaber und deren Bedienstete durch Schläge und kräftige Kopfstöße auch verletzt zu haben. So unter anderem auch am 6. November vergangenen Jahres in einer Kirchheimer Bäckerei, in der er mit einem Getränk in der Hand ohne zu bezahlen den Verkaufsraum verließ. Die Verkäuferin verfolgte den Angaklagten allerdings. Auf der Straße stieß er die Frau dann zu Boden und verletzte sie dadurch erheblich. Weitere Verfolger versuchte er durch Steinwürfe auf Distanz zu halten.

Gefahr für die Allgemeinheit

Ähnlich aggressiv verhielt sich der 26-Jährige bei anderen Diebstählen in Kirchheimer Textilgeschäften, bei denen er jeweils seine Fäuste einsetzte. Ein Sachverständiger bescheinigte ihm nunmehr in dem Verfahren vor dem Landgericht eine zu den jeweiligen Tatzeiten vorliegende schwere paranoide Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Somit hat er dem Angeklagten auch eine Schuldunfähigkeit bescheinigt.

Gleichzeitig wurde seine hohe Gefährlichkeit gegenüber der Allgemeinheit bejaht. Es bestehe die Gefahr, dass er künftig im psychischen Krankheitszustand weitere Straftaten gegen Menschen verübte, heißt es in dem jetzt verkündeten Urteil. Daher habe das Gericht den Mann zwar wegen Schuldunfähigkeit von den Vorwürfen des Diebstahls, des räuberischen Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung freisprechen müssen, ordnete aber zur Sicherung der Allgemeinheit seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie an.

Mit ein Grund zur Annahme der schweren psychischen Störung des Beschuldigten war auch seine Aussage, er werde, wenn er denn wieder in Freiheit komme, in den USA als Präsident
kandidieren.
Bernd Winckler