Bildung
Alleenschule in Kirchheim will smartphonefrei sein

Die Grund- und Werkrealschule verbietet Smartphones und Smartwatches auf dem gesamten Gelände. Die Reaktion der Eltern auf die Neuerung hat den Schulleiter überrascht.

Spielen statt scrollen: Das will die Alleenschule mit dem Smartphoneverbot bewirken. Foto: Carsten Riedl
Spielen statt scrollen: Das will die Alleenschule mit dem Smartphoneverbot bewirken. Foto: Carsten Riedl

Jeder kennt den Anblick: Kinder und Jugendliche, die grüppchenweise zusammensitzen, die Köpfe gesenkt, die Augen ans Smartphone-Display geheftet. Es war dieser Anblick, der Schulleitung und Kollegium der Alleenschule mit dazu bewogen hat, über ein generelles Verbot von Smartphones und Smartwatches auf dem Schulgelände nachzudenken.

In den Klassenzimmern gab es in der Werkrealschule auch schon seither ein Handyverbot, die Geräte wurden während des Unterrichts in Garagen geparkt. „Aber über Mittag durften die Schüler ihre Handys bisher auf dem Schulgelände nutzen“, sagt der Leiter der Grund- und Werkrealschule, Thorsten Bröckel.

Keine Gegner im Elternbeirat

Damit ist es jetzt vorbei. Die Entscheidung, Smartphones und Smartwatches den ganzen Schultag über auf dem gesamten Gelände zu verbieten, sei nach intensiven Gesprächen mit der Gesamtlehrerkonferenz, dem Elternbeirat und der Schulkonferenz getroffen worden, die alle mit großer Mehrheit zugestimmt hätten, so Bröckel. „In der Elternbeiratssitzung gab es einstimmige Zustimmung“, betont der Schulleiter. Bisher sei die Resonanz ausschließlich positiv, es habe keinerlei Konfrontationen mit Eltern gegeben.

Verbot gilt auch in Grundschule

Das Verbot gilt sowohl für die Werkrealschule als auch für die Grundschule. In den Klassen eins bis vier gab es in der Alleenschule bisher keinerlei Regelungen, weil es nicht notwendig gewesen sei. „In letzter Zeit haben die Smartphones und Smartwatches aber auch hier Einzug gehalten“, sagt Thorsten Bröckel. 

Geräte bleiben tagsüber aus

So funktioniert das Verbot konkret: Handys und Smartwatches müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden. Das gilt bis zum Ende des Schultages. Im Klassenzimmer werden die Geräte – je nach Klassenregelung – in der Handygarage oder im Schulranzen aufbewahrt. Auch in der Mittagspause bleibt die Nutzung der Geräte auf dem Schulgelände verboten. Bei dringenden Anliegen können Eltern ihre Kinder über das Sekretariat erreichen. „Wenn ein Schüler gegen die Regeln verstößt, wird ihm das Gerät abgenommen. Am Ende des Unterrichts bekommt er es wieder zurück“, sagt Thorsten Bröckel. Bei wiederholtem Fehlverhalten müssten Eltern das Gerät abholen. Weitere Maßnahmen, zum Beispiel Gespräche mit den Eltern oder ein generelles Mitnahmeverbot, könnten folgen. 

Andere Schulen ziehen nach

Mit dem Verbot setzt die Alleenschule eine Schulgesetzänderung des Landes um, die auch Rückendeckung für Sanktionen gibt. Die Änderung sieht vor, dass jede Schule in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. „Es gibt keine Kirchheimer Schule, an der es nicht heute schon Regeln für die Smartphone-Nutzung gibt“, sagt Thorsten Bröckel. Allerdings hätten die Schulen jetzt den gesetzlichen Auftrag, diese Regeln in der Schulordnung verbindlich festzuschreiben. In der Freihof-Realschule sei das beispielsweise schon geschehen, so Bröckel. 

Ein Schild an der Alleenschule weist auf das Handyverbot hin. Foto: Carsten Riedl
Ein Schild an der Alleenschule weist auf das Handyverbot hin. Foto: Carsten Riedl

Konzentration verbessert sich

Das Verbot an der Alleenschule ist in der zweiten Dezemberwoche in Kraft getreten. Die Auswirkungen sind laut dem Schulleiter jetzt schon sichtbar. „Was wir beobachten, ist, dass die Kinder die Zeit in der Pause wieder nutzen, um miteinander zu sprechen und Spiele zu spielen“, sagt Thorsten Bröckel. „Und die Lehrkräfte beobachten, dass sich die Kinder nach der Pause besser konzentrieren können“. Vorher hätten viele in der Mittagspause Handyspiele gespielt. Natürlich gebe es ab und an Verstöße, „so wie das auch vorher schon war“. Dann gebe es eben Konsequenzen. „Durch das Schulgesetz ist es jetzt geregelt, dass es in Ordnung ist, die Geräte abzunehmen“. Vorher habe es deshalb öfter Beschwerden gegeben.

Einfluss endet mit Schulgelände

Sorge, dass die Schüler in der Mittagspause in Scharen das Gelände verlassen, um ihre Smartphones nutzen zu können, hat Bröckel nicht. „Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 dürfen in der Mittagspause das Gelände nicht verlassen“, sagt der Schulleiter. Ab Klasse sieben würden die Kinder in die Stadt gehen oder in den Chilli-Container auf dem Parkplatz, betreut durch die Bruderhaus-Diakonie. „Dort gilt die Handyregelung ebenso.“ Schüler, die das Gelände verlassen, dürften die Handys mitnehmen. „Wir haben aber seither nicht beobachtet, dass sie deswegen extra das Schulgelände verlassen.“

 

Wie die Alleenschule das Verbot begründet

„Wir verstehen, dass viele Eltern ihre Kinder jederzeit erreichen oder orten möchten. Allerdings haben wir in den letzten Jahren festgestellt, dass die ständige Nutzung von Smartphones und Smartwatches die Schüler ablenkt und überfordert“, schreibt Thorsten Bröckel in dem Elternbrief zur Einführung des Verbots von Smartphones und Smartwatches. „In den Pausen beobachten wir oft, dass Kinder am Handy spielen, anstatt sich mit anderen zu unterhalten.

Auch wenn neue Technologien das Lernen bereichern können, erschwert unkritische Nutzung oft das echte Lernen. Smartphones und Smartwatches lenken ab und stören den Unterricht. Durch den Verzicht auf ständige digitale Kommunikation fördern wir direkte Gespräche und den respektvollen Umgang miteinander. Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in einer sicheren Umgebung zu lernen und sich zu entwickeln. Smartphones und Smartwatches lenken jedoch ab und stören den Unterricht.

Ohne ständige digitale Kommunikation können die Kinder besser miteinander sprechen, sich persönlich treffen und respektvoll miteinander umgehen. Der Umgang mit Bildern, Tönen und Videos erfordert viel Sensibilität. Das Verbot hilft, das Risiko von Datenschutzproblemen und Cybermobbing zu verringern.“ adö