Kirchheim
Am Wahlalter scheiden sich die Geister

Landtag Der Grünen-Abgeordnete Andreas Schwarz und Andreas Kenner (SPD) wollen bereits 16-Jährige an die Urnen lassen. Keinen Bedarf sieht dafür der CDU-Abgeordnete Karl Zimmermann. Von Anke Kirsammer

Um bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg sein Kreuzchen auf dem Wahlzettel machen zu können, muss man volljährig sein. Das Bündnis „alt genug“ aus zahlreichen Jugendverbänden fordert, das Wahlalter auf 16 zu senken. Unterschiedliche Positionen nehmen dazu die Kirchheimer Abgeordneten ein: „Ich freue mich über die parteiübergreifende Initiative junger Menschen, die sich für unsere Demokratie engagieren wollen“, sagt der Landtagsabgeordnete der Grünen, Andreas Schwarz. „Wir möchten das Wahlrecht generell auf 16 Jahre absenken - und zwar für alle Wahlen, sowohl beim aktiven als auch beim passiven Wahlrecht.“ Damit könnten 16- und 17-Jährige nicht nur abstimmen, sondern auch antreten. Den Vorwurf, damit mehr Wähler für sich gewinnen zu wollen, weist er von sich. „Junge Leute wählen nicht automatisch grün“, sagt er. Es stelle jedoch für alle Parteien einen Anreiz dar, sich um sie zu bemühen.

Wählen mit 16 hält Andreas Schwarz für fair. Junge Menschen engagierten sich politisch und gesellschaftlich - ob in der Nachbarschaftshilfe, bei Tafeln, als Freiwillige in Pflegeheimen oder im Umweltschutz. „Mit politischen Entscheidungen stellen wir die Weichen, wie wir wirtschaften, zusammenleben oder die Klimakrise lösen wollen“, sagt der Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag. „Deshalb wollen und müssen junge Menschen früh die Möglichkeit haben, ihre Zukunft mitzubestimmen und mitzugestalten und damit auch Verantwortung zu übernehmen.“ Das stärkt das Vertrauen junger Menschen in den Staat und seine Institutionen. Schwarz verweist unter anderem auf die Schweiz, wo der Nationalrat kürzlich beschlossen hat, das Wahlalter auf 16 zu senken.

Der Kirchheimer CDU-Landtagsabgeordnete Karl Zimmermann hält indes nichts von dem Vorstoß des Koalitionspartners. Aus der geringen Wahlbeteiligung von Unter-18-Jährigen bei den baden-württembergischen Kommunalwahlen schließt er, dass das Desinteresse bei Landtagswahlen ähnlich wäre. „Wir tragen die Wahlurnen ja sogar an die Schulen, sonst wäre die Beteiligung exorbitant niedrig“, so Zimmermann. Mehr Rechte bedeuten für den Abgeordneten immer auch mehr Pflichten. 16-Jährige könnten weder zivil- noch strafrechtlich wie Erwachsene zur Verantwortung gezogen werden. Ihnen womöglich sogar das passive Wahlrecht einzuräumen, passt für Karl Zimmermann deshalb nicht zusammen. Auch kann er kein allzu großes Bedürfnis bei den Jugendlichen erkennen. „Ich habe deshalb noch nie irgendeine Mail oder ein anderes Schreiben bekommen. So ein Anliegen wurde noch nie an mich herangetragen.“

Dagegen nimmt das Thema nicht nur auf der Homepage des SPD-Abgeordneten Andreas Kenner die erste Stelle ein. Er hielt am 8. November 2017 anlässlich des Jugendlandtags auch seine Jungfernrede im Plenum zum Thema Jugendbeteiligung. Es gehe nicht nur um die Zukunft der Demokratie. „Was wir heute beschließen, hat viel mehr Auswirkungen auf die Zukunft Jüngerer. Die Älteren werden vieles gar nicht mehr erleben“, so der jugendpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Für inkonsequent hält Andreas Kenner, dass 16-Jährige in Baden-Württemberg bei den komplizierten Kommunalwahlen mitbestimmen dürfen, nicht aber bei der Landtagswahl. „Da hat man eine Stimme. Einfacher geht es nicht.“ Wer Schülersprecher sein könne, habe auch das Zeug zum Wählen. Jugendlichen ein passives Wahlrecht zu geben, kann sich der 63-Jährige hingegen nicht vorstellen. Zum einen schätze er Abgeordnete mit Berufserfahrung, zum anderen stehe ein jüngerer Mensch bei einer Abwahl vor dem Nichts. 50 Jahre nach der Absenkung des Wahlalters von 21 auf 18 sei der nächste Schritt nötig. Gegner bezweifelten damals die geistige Reife der Jugendlichen.