Gewalttat
Angriff auf Frau in Kirchheim: Mutmaßlicher Messerstecher beteuert Unschuld

Der abgelehnte Asylbewerber sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Er soll sein Opfer von hinten überfallen und mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Körperlich geht es der 27-jährigen Frau nach eigenen Angaben wieder gut, sie leidet aber immer noch an den psychischen Folgen der Tat.

Die Tat hatte sich in einem Wohngebiet in Kirchheim ereignet. Foto: SDMG / Kaczor

Kirchheim. Ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber sitzt seit Mittwoch, 19. November, auf der Anklagebank der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht. Der Tatvorwurf: Er soll am 14. März dieses Jahres in Kirchheim auf offener Straße eine 27-jährige Frau von hinten überfallen und mit mehreren wuchtigen Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Der Mann bestreitet jedoch die Tat.

Die Anklage gegen den 29-Jährigen lautet auf ein Verbrechen des versuchten heimtückischen Mordes. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft würdigt in der Anklageformulierung die Heimtücke damit, dass der Angeklagte sein Opfer von hinten umklammert habe und dann über die Seite mit einem Messer die Stiche gegen das Opfer verabreicht hat. Hier habe die Frau sich nicht wehren können, und sie war arglos und hatte auch mit keinerlei Angriff gegen sich und ihr Leben gerechnet. Soweit der Anklagesatz.

Der mutmaßliche Täter jedoch beteuert vor den Stuttgarter Richtern seine Unschuld, wobei im Laufe des Verfahrens die beim Opfer und auf dem beim Angeklagten sichergestellten Messer festgestellten DNA-Spuren noch eine gewichtige Rolle spielen werden. Laut dem Ermittlungsergebnis soll der 29-Jährige an jenem 14. März gegen 15.45 Uhr die Frau auf der Seenefelder Straße in Kirchheim verfolgt haben. Dann soll er sie plötzlich von hinten mit einem Arm gepackt und festgehalten haben, ehe er dann die insgesamt sechs Stiche in den linken Oberarm, die Achsel und den Oberschenkel verabreicht haben soll. Die 27-Jährige fiel dabei zu Boden und rief laut um Hilfe, sodass Passanten schnell auf den Vorfall aufmerksam wurden und über die Notrufnummer die Polizei benachrichtigten.

Innerhalb weniger Minuten waren die Rettungskräfte vor Ort und versorgten das stark blutende Opfer zunächst notdürftig, ehe es dann in die Klinik nach Nürtingen gebracht wurde. Die Staatsanwältin bezeichnet die vom Angeklagten verursachten Verletzungen als lebensgefährlich. Besonders der bis zu zehn Zentimeter tiefe Stich in den Oberkörper hätte lebenswichtige Organe verletzten können, was zum Glück jedoch nicht geschehen sei. Nach der Tat sei der 29-Jährige geflüchtet und konnte erst am 6. Mai ermittelt und als Verdächtiger festgenommen werden, heißt es im Polizeibericht.

Der Angeklagte erzählt den Stuttgarter Richtern eine Geschichte über seine Reise von Afghanistan nach Deutschland, die fast nicht glaubhaft erscheint. So sei er ohne Pass und ohne jegliche Personalpapiere im Jahre 2020 aufgebrochen und schaffte es, über insgesamt acht nichteuropäische und europäische Länder ohne Identifikationspapiere bis nach Europa. Er landete in Frankreich, wo er zweimal Asyl beantragt, zweimal aber abgewiesen wurde. Dann kam er nach Deutschland, bekam Sozialhilfe für einige Monate, bis auch dieser Asylantrag im vergangenen Jahr zurückgewiesen wurde. Er erzählt weiter, dass er dann die Absicht hatte, wieder in seine Heimat zurückzureisen, dazu habe er aber Hilfe bei den Sozialämtern gesucht, sei aber wegen fehlender Papiere immer wieder abgewiesen worden.

 

Einbruch in Bankfiliale

Dann habe er von Landsleuten erfahren, dass er beispielsweise bei verübten Straftaten abgeschoben wird. So habe er im Januar dieses Jahres und im April in Kirchheim deshalb zweimal einen nächtlichen Einbruch in eine Bankfiliale verübt, indem er den Vorraum der Bank beschädigte und aus dem Büro einen geringen Betrag erbeutete. Beim zweiten Einbruch habe er auf die Polizei gewartet und den Beamten gesagt, man solle ihn jetzt abschieben. Stattdessen landete er in Untersuchungshaft, wurde später jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt und in die Übergangsunterkunft in der Paracelsiusstraße einquartiert.

Ob er von dort aus dann die jetzt angeklagte Tat, einen heimtückisch versuchten Mord, verübte, ist Thema des Prozesses. Über seinen Verteidiger lässt er ausrichten, dass er nicht der Mann sei, der diese Frau niedergestochen hat. Allerdings habe man eindeutige DNA-Spuren von ihm an der Kleidung des Opfers sichergestellt, klärte ihn das Gericht auf und der Gerichtsvorsitzende fragt, ob er eventuell einen Zwillingsbruder habe. Die Frage verneint der 29-Jährige.

Man erfährt durch die Aussagen der Rettungskräfte, dass die Kleidung des Opfers bei den lebenserhaltenden Maßnahmen in keine falschen Hände gerieten, sondern sie fachgerecht deponiert wurde. Bei der Behandlung des verletzten Opfers habe man genau nach Vorschrift Handschuhe getragen. So ist es nicht möglich, dass DNA-Spuren auf eine Selbstreise gehen. Aber Passanten, die das grausige Geschehen miterlebt hatten, konnten den Täter nur noch als einen Mann mit dunkler Jacke und einer dunklen Kapuze beschreiben.

Das Opfer selbst habe, wie auch die Zeugen, sein Gesicht ebenfalls nicht wahrgenommen, leidet allerdings heute acht Monate später noch an den psychischen Folgen der Tat. Die Frau berichtete, dass sie damals gerade von der Arbeit unterwegs zurück in die Stadt gewesen sei, als der Überfall von hinten geschah. Ihre schweren Verletzungen sind inzwischen ausgeheilt.

Vier Verhandlungstage haben die Richter der Schwurgerichtskammer angesetzt, um den Sachverhalt aufzuklären und sich ein Urteil zu bilden. Dazu sind zwei Sachverständige und mehrere Zeugen geladen. Ob der Angeklagte voll schuldfähig ist, soll ebenfalls ein Gutachter ausführen. Der 29-Jährige gibt an, er trinke weder Alkohol noch konsumiere er Drogen. Nächster Prozesstag ist am Montag, 24. November.