Kirchheim. Immer wieder wird bei drohenden Abschiebungen auf die gute Integration der Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt oder in Vereinen hingewiesen. Für den CDU-Landtagsabgeordneten Karl Zimmermann sind diese Einwände zwar meist „aus dem persönlichen Interesse heraus verständlich, aber deswegen noch lange nicht rechtlich begründet. Ausländerrecht und Asylrecht sind kein Wunschkonzert und haben sich an geltendem Recht zu orientieren“.
„Wenn ein Asylantrag durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wird, ergibt sich daraus grundsätzlich die Ausreisepflicht des abgelehnten Asylbewerbers“, erklärt Zimmermann. Die Ausländerbehörden seien an die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden. Das Aufenthaltsgesetz verpflichte die Länder, Ausländer abzuschieben, wenn sie ausreisepflichtig seien, die Ausreisefrist abgelaufen sei und die Ausländer nicht freiwillig ausreisen würden.
Bleibeperspektiven geschaffen
Bevor Maßnahmen eingeleitet werden, erfolge aber stets eine individuelle Prüfung, ob die Situation der Ausländer eine Abschiebung zulasse oder ob aus humanitären Gründen eine Legalisierung des Aufenthalts erfolgen könne. „Allein die Ausübung einer Beschäftigung begründet jedoch kein Bleiberecht“, sagt Zimmermann. Dennoch hätten sich viele Arbeitgeber in den vergangenen Jahren bei der Integration von Geflüchteten engagiert. Um den Bedürfnissen der Arbeitgeber Rechnung zu tragen, habe der Bundesgesetzgeber für ausreisepflichtige Ausländer in Beschäftigungsverhältnissen unter bestimmten Voraussetzungen eine Bleibeperspektive in Form der sogenannten Beschäftigungsduldung geschaffen.
Der Koalitionsausschuss von CDU und Grünen habe sich mit dem Umgang Ausreisepflichtiger in Beschäftigung befasst. Der Landesregierung sei es wichtig, dass der Spielraum im Interesse der Unternehmen und der arbeitenden Geflüchteten ausgeschöpft wird. Deswegen habe sich Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die „3+2-Regelung“ geschaffen wird. Darüber hinaus habe das Innenministerium Erleichterungen für gut integrierte, ausreisepflichtige Ausländer geschaffen, beispielsweise die Möglichkeit der Erteilung von Ausbildungsduldungen oder Ermessensduldungen.
„In Baden-Württemberg gibt es aktuell nahezu 70 000 Schutzberechtigte im erwerbsfähigen Alter, die sich legal im Land aufhalten dürfen und unserem Arbeitsmarkt problemlos zur Verfügung stehen“, sagt Zimmermann abschließend. „Diese sollten doch primär in den Arbeitsmarkt geholt werden.“ pm