Betrug
Auf dem Weg zum Skifahren abgezockt: Wenn die Maut 2417,73 Euro kostet

Der Kirchheimer Phillip Gallagher wollte nur die österreichische Autobahngebühr online zahlen und landete auf einer Fake-Seite. Nun versucht er, das Geld wiederzubekommen. 

Philipp Gallagher zeigt eine der Fake-Seiten´, die Asfinag kopieren.  Foto: Thomas Zapp

Online bezahlen kann so praktisch sein, vor allem wenn man um 5 Uhr morgens auf der Autobahn nach Österreich unterwegs ist und keine Lust hat, abzufahren, um an der Tankstelle ein „Pickerl“ zu kaufen, wie die Vignette für österreichische Autobahnen im Volksmund genannt wird. Das dachte sich auch der Kirchheimer Phillip Gallagher, der mit Freunden auf dem Weg zu einem Skiwochenende ins Montafon war. Auf seinem Iphone gab er daher den Suchbegriff Österreich und Maut ein und klickte dann auf das oberste Google-Ergebnis, die – vermeintliche – Seite des staatlichen Maut-Unternehmens Asfinag, Abkürzung für „Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft“.


 

Dass die Bank das durchgehen lässt, finde ich zumindest nachfragebedürftig.

Erich Nolte, Verbraucherzentrale Baden-Würt­temberg

 

Doch die Seite, auf die er geleitet wurde, sah nur täuschend echt aus, wie die offizielle der Asfinag. Zwar lief der Bezahlvorgang für die 8,60 Euro Gebühr wie gewohnt ab: Phillip Gallagher gab die Kreditkartendaten für seine Mastercard ein und erteilte den Auftrag. Doch nach einer halben Stunde wurde er stutzig.

„Ich bekam keine Bestätigungsmail“, sagt er. Danach ging er sofort in die Auftragshistorie seiner Bank-App und aus der Verwunderung wurde ein Schockmoment. „Dort stand ein Betrag von 2417,73 Euro und sogar noch 24,18 Euro Gebühr für die Auslandsüberweisung“, sagt der Kirchheimer kopfschüttelnd. Als Adressat steht dort „ARE Dubai“. „Dass die Bank das durchgehen ließ, finde ich zumindest nachfragebedürftig“, sagt Erich Nolte, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Stuttgart. Daran könne natürlich auch die frühe Uhrzeit der Transaktion Schuld sein.

Zwar rief Phillip Gallagher sofort die Hotline an, die in seiner App aufgeführt ist, für den Fall dass einem eine Transaktion „nicht geläufig erscheint“. Doch dort hat man nur seine Karte gesperrt, der Schaden war angerichtet. Nach seiner Rückkehr hat bei der Polizei in Kirchheim auch Anzeige wegen Betrugs erstattet. Dennoch hat er weder von seiner Hausbank noch dem Kartenanbieter Mastercard eine Zusage der Rückerstattung. Für Erich Nolte ist der Anspruch aber eindeutig: „Er sollte die Bank um ein Charge Back ersuchen. Das kommt unabhänigg vom Betrug in Betracht, denn er hat für seine Zahlung nachweislich keine Leistung bekommen“, sagt er. Das Tückische: Im Betreff steht nichts von einer Vignette oder Maut, da besteht also noch unter Umständen Klärungsbedarf mit der Bank.

Grundsätzlich empfiehlt Nolte, auf unbekannten Webseiten immer nach Impressum und Steuernummer zu schauen und ob die Vertragsangaben in ordentlichem Deutsch formuliert sind. „In dem Fall ist das aber fast unmöglich, da muss es schnell gehen und läuft zudem noch über das Handy.“

„Der Link war der oberste, bei den gesponserten Seiten, aber wer denkt denn, dass Google einem eine Fake-Seite anbietet?“, sagt der 26-Jährige. Außerdem schaue man um diese Uhrzeit nicht ganz so genau hin, räumt er ein. Hätte er es getan, hätte er gesehen, dass die URL, also die Internetadresse, nicht mehr mit der ursprünglich gewählten übereinstimmt. Diese Seite gibt es nicht mehr, dafür viele andere nach derselben Machart. Tatsächlich ergibt ein spontaner Test wieder ein Suchergebnis mit einer offensichtlichen Fake-Seite, die sogar einen Rechtschreibfehler aufweist.

Sein Fazit: Künftig nichts mehr nebenbei buchen. „Ich kaufe normalerweise ohnehin wenig online, Klamotten lieber im Einzelhandel und bei Hotels gehe ich immer auf die Seiten der Hotels“, sagt er. Er nimmt es mit Humor und hat nun eine Geschichte zum Angeben: „Ein Wochenende Skifahren für 2700 Euro. Das klingt doch nach einem Luxus-Trip“, sagt er, und kann schon wieder lachen.

 

Hier gibt es Tipps gegen Betrug im Internet

Das LKA Stuttgart hat zum Thema „Betrug im Netz“ 2023 eine größere Kampagne veröffentlicht. In vier Animationsfilmen geht es um die Phänomene „Fake Shops“, „Identitätsdiebstahl“, „Dreiecksbetrug“ und „Unseriöse Jobangebote“. In einem weiteren Clip gibt es noch Tipps für Opfer solcher Straftaten. Die Filme sind auf Youtube unter diesem Link eingestellt.

Zur Erkennung von Fake-Shops hat die Verbraucherzentrale einen „Fake-Shop-Finder“ eingerichtet. Hier kann man die URL einer Website einfügen, welche daraufhin auf bestimmte Merkmale überprüft wird. Der Fake-Shop-Finder stuft die Website dann nach einem Ampelsystem ein. Der Link lautet www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560

Zum Thema „Phishing“ – dem Versuch von Betrügern, über Websites an persönliche Informationen wie Kreditkartennummern, Bankdaten oder Kennwörter zu kommen – gibt es hier Infos: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/phishing