Städte wie Kirchheim, Göppingen oder Leinfelden-Echterdingen arbeiten schon damit, jetzt folgt auch der Kreis Esslingen als erster Landkreis in Baden-Württemberg dem „Schwäbischen Standard“ bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen, sollen künftig Auskunft darüber geben, ob sie sich an Tarifbestimmungen und Mindestlohnvorgaben halten. Dadurch soll vermieden werden, dass mit öffentlichen Geldern arbeitsrechtlich Schindluder getrieben wird. Klingt plausibel. Einziger Haken an der Sache: Die Auskunft ist freiwillig.
Die Linke im Esslinger Kreistag, die den Anstoß gab, sieht darin trotzdem einen wichtigen Beitrag zu besseren Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen. „Es ist nur ein kleiner Schritt, der in der Praxis trotzdem zu mehr Verbindlichkeit führen kann“, sagt der Linken-Fraktionsvorsitzende Marc Dreher. Für ihn ist es der größte gemeinsame Nenner mit den zuständigen Stellen im Landratsamt, denen für eine fachliche Überprüfung der Tariftreue schlicht das geeignete Personal fehlt.
Ein Problem, das man auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kennt, der den Vorschlag regional erarbeitet hat. „Wir wollen die kommunalen Verwaltungen nicht überfordern, sondern ihnen ein einfaches Instrument an die Hand geben“, sagt Regionalsekretär Peter Schadt. Dabei ist die Einhaltung von Tarifverträgen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Baden-Württemberg schon seit 2011 im sogenannten Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LMTG) geregelt. Allerdings müssen nicht tarifgebundene Unternehmen im Zweifelsfall nur belegen, dass sie Mindestlohn bezahlen. Dafür sind sie seit diesem Jahr gesetzlich verpflichtet. „Doch nicht einmal diese vergaberechtlichen Minimalforderungen sind für die Kommunalverwaltungen überprüfbar“, sagt Schadt.
Die freiwillige Auskunft der Firmen soll dies also künftig erleichtern. Auch mithilfe von Kontaktdaten von Betriebsräten, die gegebenenfalls Informationen liefern sollen, wie es um die Tariftreue im Unternehmen steht. Fragt man nach im Esslinger Landratsamt klingt dort vieles nach heißer Luft: Die freiwillige Erklärung werde nicht nachgefordert und habe auch keine Auswirkung auf die Entscheidung bei der Vergabe, heißt es im Amt für Revision und Kommunalaufsicht. Immerhin: Sollte sie vorliegen, könne damit besser auf vermutete Verstöße gegen das LMTG reagiert werden.