Es gibt Spielplätze, denen man die Lustlosigkeit ihrer Architekten förmlich ansieht. Ein Mini-Sandkasten, ein kleines Trampolin oder ein einzelnes Wipp-Tier: Spielflächen wie diese sind derart an den Bedürfnissen Heranwachsender vorbeikonzipiert, dass sich niemals ein Kind dorthin verirrt.
Der Grund, warum man solche Alibi-Spielplätze um viele Mehrfamilienhäuser herum finden kann, ist die Landesbauordnung. Sie hat seither vorgeschrieben, dass ab einer bestimmten Anzahl Wohnungen ein Spielplatz mit gebaut werden muss – egal, ob in der Anlage Kinder leben oder nicht.
Während diese Spielplatzverordnung bei größeren Anlagen, in denen entsprechend große Flächen anfallen, durchaus Sinn macht, war sie Unternehmern beim Bau kleinerer Anlagen schon immer ein Dorn im Auge. Das bestätigt Winfried Barth, Geschäftsführer der Firma Bautec in Wernau. Sein Unternehmen baut in Kirchheim und Umgebung unter anderem Mehrfamilienhäuser für maximal zehn Parteien. Das Spielplatz-Thema begleitet ihn also die ganze Zeit.
Das werden immer Katzenklos.
Winfried Barth, Bautec-Geschäftsführer
„Meistens hat man nur wenig Grundstücksteil für den Spielplatz. Da kriegt man dann zwei so komische Geräte drauf“, sagt Barth. Die Anwohner wollten solche Spielplätze eigentlich gar nicht. „Das werden immer Katzenklos.“ Man müsse sie pflegen, eigentlich auch immer wieder den TÜV beauftragen, um sicherzugehen, dass das Spielen darauf immer noch sicher ist. „Das macht natürlich kein Mensch“, sagt Winfried Barth. Zudem seien die Spielgeräte sehr teuer. Ein Wipp-Tier koste 2000 Euro.
Dass der Landtag im Zuge der Reform des Landesbauordnung (LBO) auch die Spielplatzverordnung gelockert hat, begrüßt Winfried Barth deshalb. Zunächst ist der sogenannte Schwellenwert von zwei auf drei Wohnungen erhöht worden. Bei ganz kleinen Projekten fällt der Zwang, einen Spielplatz zu bauen, also komplett weg. Darüber hinaus eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, ganz auf Alibi-Spielplätze zu verzichten. Beispielsweise können Bauherren eine Fläche freihalten, die eventuell später mit Spielgeräten bestückt wird. Es muss sich dabei um eine „öffentlich-rechtlich gesicherte, ausreichend große Grundstücksfläche“ handeln, die frei von baulichen Anlagen, Bepflanzung oder sonstiger Nutzung ist.
Außerdem kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde festlegen, dass Bauherren eine Art Ablöse zahlen dürfen. Das Geld kann die Stadt oder Gemeinde verwenden, um einen kommunalen Kinderspielplatz in der Nähe zu errichten oder einen bestehenden auszubauen. Er muss gefahrlos zu erreichen sein. „Vom Grundsatz ist das gut“, sagt Winfried Barth. Für die Kinder sei das sicherlich die bessere Lösung, die Eltern könnten auf größeren Spielplätzen andere Eltern treffen. Man müsse natürlich abwarten, welche Beträge die Städte und Gemeinden für die Ablöse festlegten.
Auch bei der Stadt Kirchheim stößt die Flexibilisierung grundsätzlich auf Zustimmung. „Es macht ja viel mehr Sinn, einen Spielplatz in der Nähe auszubauen, als einen Verlegenheitsspielplatz hinzustellen“, sagt Achim Rapp, erster Bürgermeister der Stadt Kirchheim. Man habe schon seither versucht, mit Bauherren pragmatische Lösungen zu finden. „Das wird ja künftig noch einfacher möglich sein mit der Ablöse“, sagt er. Mit den Details der neuen Landesbauordnung wird sich die Baurechtsbehörde in den kommenden Wochen und Monaten intensiv auseinandersetzen. „Wir begrüßen jede Reform, die schnelleres Bauen und flexiblere Lösungen ermöglicht“, sagt Rapp.

