Kirchheim
Begrünung soll die Hitze stoppen

Satzung Die Stadt Kirchheim will gegen Schottergärten vorgehen, aus ökologischen Gründen: Steine heizen die Temperaturen weiter an. Bäume, Blumen oder Rasen dagegen wirken sich kühlend aus. Von Andreas Volz

In Kirchheim soll es mehr Grün als Grau geben. Die Stadt will gegen die vermeintlich pflegeleichten Schottergärten vorgehen und per Satzung eine Begrünung einfordern. Das betrifft unbebaute Grundstücksflächen, Stellplätze, aber auch Carports, Garagen und Flachdächer der Hauptgebäude. Alle diese Flächen sollen begrünt werden, um somit dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen. Kirchheims oberster Stadtplaner Gernot Pohl begründete die Satzung im Gemeinderat wie folgt: „Durch Begrünung lässt sich die Temperatur regeln. Wiesen und Rasen heizen sich nicht auf - ganz im Gegensatz zu Steinen. Der ökologische Wert von Steinen ist sehr begrenzt.“

Die Satzung selbst dürfe zwar nur nach stadtgestalterischen und städtebaulichen Maßstäben erfolgen und deswegen keine ökologischen Gesichtspunkte aufweisen. „Aber in der Begründung konnten wir dafür die Ökologie unterbringen.“ Wichtig sei es allerdings, „diejenigen, die sich durch Argumente überzeugen lassen, nicht gleich durch eine Satzung zu erschlagen“.

Die einzelnen Fraktionen sahen die Satzung als grundsätzlich notwendig an, hatten aber noch zahlreiche Bedenken wegen der praktischen Ausgestaltung. Für Marc Eisenmann, den Vorsitzenden der SPD-Fraktion, ist der Ausgang völlig offen: „Die Schwächen des Entwurfs bestehen darin, dass öffentliche Flächen und Gewerbeflächen fehlen.“ Bis zum Satzungsbeschluss sei abzuwarten, wie die Einwohner reagieren.

Dieter Franz Hoff (CDU) befürchtet eine Überregulierung: „Schon seit 25 Jahren haben wir in der Landesbauordnung die Verpflichtung, dass nicht überbaute Flächen begrünt sein müssen.“ Schottergärten seien also seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr zulässig: „Da muss man klare Kante zeigen, ohne deswegen eine neue Satzung aufzustellen.“

Auch aus Sicht von Reinhold Ambacher (Freie Wähler) geht die Begrünungssatzung zu weit: „Das ist ein zu großer Eingriff in die Eigentumsrechte.“ Viele Punkte seien nachzubessern. Insbesondere müssten öffentliche Flächen und Gewerbgebiete mit aufgenommen werden. „Wir können unsere eigenen Flächen da nicht rausnehmen, wenn wir von anderen etwas ganz anderes verlangen.“

Für die Grünen wiederum ist eine Begrünungssatzung die Minimalforderung. Max Blon zufolge würde diese Satzung endlich Rechtssicherheit schaffen. Zusätzlich sei es aber auch wichtig, auf die Landschaftsgärtner zuzugehen und sie vom Wert begrünter Flächen zu überzeugen. Außerdem würde Max Blon die Fassadenbegrünung gerne in die Satzung mit aufgenommen wissen.

Gernot Pohl arbeitete die einzelnen Bedenken Stück für Stück ab. „Bei Gewerbegebieten müssen 20 Prozent der Flächen begrünt sein. Das ist eindeutig. Nur bei Privatflächen gibt es eine solche Regelung nicht.“ Zu unterscheiden sei außerdem zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und privat-städtischen Flächen, zu denen auch die Schulgelände gehören. Die Landesbauordnung wiederum sei 25 Jahre lang alles andere als eindeutig gewesen. Zu begrünen waren nicht überbaute Flächen demnach nur, soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden: „Erst jetzt ist aber klargestellt, dass Schottergärten keine andere zulässige Verwendung sind.“

Bestandsschutz auch für Steine

Zum Eingriff in die Eigentumsrechte stellte Gernot Pohl fest: „In unseren neueren Bebauungsplänen sind Schottergärten ohnehin ausgeschlossen. Dass für vorhandene Steingärten Bestandsschutz gilt, ergibt sich aus der Rechtslogik. Der Bestand kann nicht einer späteren Satzung unterliegen.“ Was die Fassadenbegrünung betrifft, sieht die Stadtplanung dagegen nicht vor, auch das noch vorzuschreiben. „Wir wollen das lieber fördern.“ Fordern scheint hier zumindest nicht das Vorgehen der Stadt zu sein. Ob es jemals zur expliziten Forderung nach Gartenbegrünung kommt, ist auch noch längst nicht sicher. Zunächst einmal hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst. Erst in der Phase der öffentlichen Beteiligung und der Informationsveranstaltungen wird sich zeigen, ob eines Tages auch der Satzungsbeschluss folgen kann.