Entlang der Lauter wird Ende März wieder genau hingeschaut: Die Stadt Kirchheim führt am Dienstag, 24. März, gemeinsam mit dem Landratsamt Esslingen eine Gewässerschau durch. Sollte der Termin witterungsbedingt nicht stattfinden können, ist Dienstag, 31. März, als Ersatztermin vorgesehen.
Die Begehung betrifft den Abschnitt der Lauter zwischen der Gemarkungsgrenze zu Dettingen und dem Zusammenfluss von Lindach und Lauter. Fachleute der Verwaltung und des Landratsamts nehmen dabei den Zustand des Gewässers sowie seines unmittelbaren Umfelds unter die Lupe. Kontrolliert werden unter anderem die Uferbereiche, mögliche Hindernisse im Gewässerlauf sowie Aspekte des Hochwasserschutzes und der ökologischen Situation.
Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Gewässerschau kann es erforderlich sein, auch private Grundstücke zu betreten, sofern diese direkt an das Gewässer angrenzen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Nach Paragraf 101 des Wasserhaushaltsgesetzes dürfen Grundstücke und Anlagen entlang von Gewässern zu diesem Zweck betreten werden. Die Stadt bittet die Anwohnerinnen und Anwohner deshalb um Verständnis für mögliche Begehungen.
Gewässerschauen finden regelmäßig statt und sind ein wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung. Ziel ist es, mögliche Missstände oder Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dazu zählen beispielsweise Ablagerungen, unerlaubte bauliche Veränderungen, Bewuchs im Gewässerbereich oder andere Faktoren, die den Wasserabfluss beeinträchtigen könnten. Werden Probleme festgestellt, können anschließend geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um Schäden zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit des Gewässers zu sichern.
Rechtliche Grundlage für diese Kontrollen ist das Wassergesetz Baden-Württemberg. Nach Paragraf 32 Absatz 6 sind die Träger der Unterhaltungslast verpflichtet, regelmäßig eine Gewässerschau durchzuführen. Dabei wird auch überprüft, ob gesetzliche Vorgaben im Bereich der Gewässerrandstreifen und der Nutzung angrenzender Flächen eingehalten werden.
Informationen darüber, was an Gewässern erlaubt ist und was vermieden werden sollte, hat die Stadt in einem Faltblatt zusammengestellt. Die Broschüre „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ steht auf der Internetseite der Stadt unter www.kirchheim-teck.de/hochwasserschutz zum Download bereit. Die Verwaltung bittet Anliegerinnen und Anlieger, sich mit den Hinweisen vertraut zu machen und mögliche Missstände auf ihren Grundstücken rechtzeitig zu beseitigen. tb

