Justiz
Bewährung nach Berufung trotz 19 Vorstrafen

Der heftige Disput zwischen einem 27-jährigen Sizilianer und einer Kirchheimerin beschäftigt das Landgericht.

Der 27-jährige Angeklagte hat erfolgreich Berufung eingelegt. Symbolbild

Kirchheim. In der Nacht zum 28. August 2022 hatten sich der 27-Jährige und die gleichaltrige Frau mit noch drei weiteren früheren Freunden nach einem Gaststättenbesuch gegen 1 Uhr auf dem Platz vor der Stadtbibliothek getroffen. Alkoholbedingt soll der 27-Jährige ausgerastet sein, der Frau zwei kräftige Faustschläge ins Gesicht verpasst und ihr schwere Kopfverletzungen zugefügt haben. Obendrein soll der Sizilianer die Frau am Hals gepackt und kurzzeitig gewürgt haben.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte bereits in der Ersten Instanz vor dem Amtsgericht Kirchheim ein besonders öffentliches Interesse an der Bestrafung des 27-Jährigen bejaht und gefordert. Das Amtsgericht schickte den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung für neun Monate hinter Gitter. Mit der eingelegten Berufung gegen diesen Schuldspruch wollte der Mann doch noch die Strafaussetzung zur Bewährung erreichen. Dem kam zwar die 32. Berufungs-Strafkammer am Stuttgarter Landgericht nach, ordnete den Fall aber dennoch als vorsätzliche Körperverletzung ein.

Grund für den Streit nicht klar

Dabei war es den Stuttgarter Richtern nicht ganz klar, um was es bei dem nächtlichen Streit vor fast zwei Jahren in Kirchheim überhaupt ging. Man habe sich zuerst in einer Bar getroffen, dort reichlich Alkohol konsumiert und dann per Whats-App zuerst auf dem Rollschuhplatz, später dann vor der Bibliothek verabredet und getroffen. Dort habe es dann plötzlich gegenseitige Beleidigungen gegeben und daraufhin die Angriffe. Das ist das Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme. Danach sei es zu dem „Vorfall“ gekommen, gibt der 27-Jährige auch jetzt in der Berufungsverhandlung zu. 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat auch in der jetzigen Berufungsverhandlung ein besonderes öffentliches Interesse an der Verurteilung des Angeklagten bejaht, hauptsächlich aufgrund seiner 19 Vorstrafen: Darin ging es in erster Linie um Körperverletzungen, Widerstand gegen Polizeikräfte, Diebstahl, Sachbeschädigungen und Drohungen. Laut dem letzten Urteil hatte er in Kirchheim sogar die eigene Mutter misshandelt. Dass er jetzt nur noch zu acht Monaten Haft, diesmal mit Bewährung, und 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt wurde, liegt an der neuen richterlichen Erkenntnis, dass zur Tatzeit eine erhebliche Trunkenheit vorgelegen habe. Dies begründet eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit. Denn auch die von ihm misshandelte Frau sei betrunken gewesen. Die neue Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.