Kirchheim
Bis 2021 entsteht 
das neue Quartier
 im Steingau

Auftakt Mit einem Informationsabend hat die Stadt Kirchheim den Startschuss zur 
Vermarktung des einstigen EZA-Areals gegeben. Von Andreas Volz

Was lange währt, wird endlich gut: Unter diesem Motto stand der Vermarktungsauftakt für das neue Kirchheimer Steingau-Quartier, also für das Wohnen auf dem alten EZA-­Gelände. Zumindest war Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker in der Stadthalle erleichtert, dass es nun losgehet: „Wir haben lange um diese Entwicklung fürs Steingau-Quartier gerungen.“

Ein anderes Motto wäre ebenfalls passend: „Aller guten Dinge sind drei“. Drei verschiedene Bauabschnitte sind vorgesehen. Der erste liegt im Norden und grenzt das Gebiet zum Nanz-Center ab. Dort sind verpflichtend Dienstleistung und Gewerbe im Erdgeschoss vorgesehen. „Dieser Bauabschnitt ist schon auf dem Weg, um den geht es heute nicht“, erklärte Gernot Pohl, der Leiter des Fachbereichs Planung, den vielen interessierten Zuhörern in der Stadthalle.

Zur Debatte stand dagegen der zweite Bauabschnitt, mit insgesamt vier Baufeldern am Rand des Quartiers, in etwa an der Steingaustraße und an der Kolbstraße. 2018 beginnt die Vermarktung des dritten Abschnitts im Zentrum.

Für beide Bauabschnitte, zwei und drei, dürften die Prinzipien gelten, die Gernot Pohl aktuell erläuterte: Sechs Tiefgaragen erschließen je eines der insgesamt sechs Baufelder. Erstellt werden die Garagen von einem Ankernutzer. Dieser bewirbt sich mit einem Konzept, zu dem auch die juristischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehören. Für die Tiefgarage und für den Innenhof, die beide gemeinschaftlich genutzt werden, wissen die Anlieger also bereits, was sie erwartet. Dazu zählen insbesondere die Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz. Erst dann geben die Anlieger selbst ihre Bewerbungen ab. Wichtig ist dabei, dass die Anlieger ihre Vorstellungen und Prioritäten angeben. Anschließend versucht die Vergabekommission, möglichst allen Wünschen gerecht zu werden und die einzelnen Projekte wie ein Puzzle zusammenzufügen.

Vieles ist bereits vorgegeben. So ist auch im Zentrum des Quartiers eine Dienstleistungs- oder Gewerbenutzung im Erdgeschoss zwingend erforderlich. Gernot Pohl: „Um den Quartiersplatz herum darf nicht im Erdgeschoss gewohnt werden.“ Obligatorisch ist auch der Kauf mindestens eines Tiefgaragenstellplatzes pro Wohnung. Das gesamte Quartier soll sich „autoarm“ darstellen, sodass kein Bewohner die wenigen oberirdischen Parkplätze nutzen sollte. Ein weiterer Zwang besteht bei der Wärmeversorgung durch ein Blockheizkraftwerk. Gernot Pohl verwies dabei auf den Anschluss- und Benutzungszwang: „Man muss die Wärme, die von dort kommt, auch abnehmen.“

Vorschriften für das Bauen selbst besagen, dass es pro Gebäude maximal elf Wohnungen geben darf. Und jedes Gebäude muss mindestens drei Vollgeschosse aufweisen, wobei oben noch ein zusätzliches 75-Prozent-Geschoss „aufsitzen“ kann. Im gesamten Quartier sind begrünte Flachdächer vorgeschrieben, mit einer Ausnahme: Direkt an der Kolbstraße sieht der Bebauungsplan Satteldächer vor, passend zu den drei bestehenden Häusern.

Spielhallen sind nicht erlaubt

Zu den Kriterien, nach denen die Vergabekommission die einzelnen Bauprojekte beurteilt, sagte Gernot Pohl: „Da geht es um die Qualifikation der Teams und der Projekte - aber auch um den Nutzen für Quartiers- und Stadtgesellschaft.“ Das könne bedeuten, dass jemand besonders günstig oder besonders ökologisch baut, dass ein Mehrgenerationen- oder ein Multinationenprojekt geplant ist, dass jemand Projekte für Menschen mit Behinderung plant oder aber sich verpflichtet, für eine gewisse Zeit seine Wohnung zu einem festen Mietpreis zu vermieten.

In den einzelnen Blocks sind keine freistehenden Häuser vorgesehen: „Sie werden immer mindestens einen direkten Nachbarn haben“, meinte Gernot Pohl. Zu den möglichen Läden oder Büros in den Erdgeschossen stellte er aber - wohl zur Beruhigung aller Bauwilligen - kategorisch fest: „Es wird keine Spielhallen geben, da schieben wir einen Riegel vor.“ Gleiches sollte dann wohl auch für Wettbüros gelten.