Kirchheim
Blockhaus: Kein Kompromiss in Sicht

Wohnbebauung Der Investor sieht sich nicht in der Pflicht, das historische Sommerhäuschen des Kirchheimer Fabrikanten Max Weise zu erhalten. Er will das komplette Areal wie geplant überbauen. Von Andreas Volz

Innenverdichtung sorgt an der Kirchheimer Weisestraße für große Bedenken: Zum einen fallen der geplanten Wohnbebauung zahlreiche Bäume zum Opfer, zum anderen droht zwei historischen Nebengebäuden der Villa Weise der Abriss - der „Geschirrhütte“ und dem „Schweizerhaus“. In Gesprächen mit dem Inves­tor zeichnet sich bislang noch kein Kompromiss ab.

„Was die Bereitschaft zum Erhalt des Schweizerhauses betrifft, gab es kein Entgegenkommen“, berichtet Kirchheims Oberbürgermeister Pascal Bader vom Runden Tisch, der noch kein konkretes Ergebnis geliefert hat. Die Stadt Kirchheim lasse deshalb rechtlich überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, das Blockhaus im einst weitläufigen Park zu erhalten. Das Sommerhäuschen des Fabrikanten Max Weise samt seinem Hügel abzutragen und an anderer Stelle wieder aufzubauen, sei immer noch ein Thema. „Aus meiner Sicht wäre das aber nur der Notnagel. Schöner wäre es, das Haus an der Originalstelle zu erhalten“, sagt der Oberbürgermeister.

Ohne Gutachten kein Abriss

Ein Abriss jedenfalls ist nicht ohne gewisse Auflagen möglich: „Für eine Entscheidung darüber, ob das Schweizerhaus abgebrochen werden darf, haben wir ein Gutachten eingefordert.“ Der Anwalt des Investors halte dieses Gutachten bereits für ein großes Entgegenkommen und beharre auf dem Standpunkt, der Investor hätte einen Anspruch auf Abbruch.

Beim Gutachten gehe es indessen nicht nur um das Gebäude als solches und um den Denkmalschutz, unter dem es steht. „Da wird auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit überprüft - und das ist bei einem solchen Gebäude immer schwierig.“ Dafür brauche es ein passendes Nutzungskonzept, und im Unterschied zu einer mehrgeschossigen Wohnbebauung lasse sich dieses Blockhaus kaum wirtschaftlich nutzen.

Kirchheims SPD-Stadtrat Andreas Kenner, der sich als Stadtführer auch intensiv mit den historischen Gebäuden in Kirchheim befasst, stellt sich vor den gesamten Gemeinderat und begründet, warum das Gremium in diesem Fall nur wenig Handlungsspielraum hat. Den Sachstand stellt er folgendermaßen dar: „Ein privater Investor erwirbt vom Besitzer den Grund und Boden und damit auch das Schweizerhaus samt den 100 Jahre alten Bäumen, weil er dort Wohnungen bauen möchte. Grundlage ist der in diesem Gebiet geltende Bebauungsplan. Das geschieht in Kirchheim ständig. Davon erfährt der Gemeinderat in der Regel nichts. Wir sind nur gefragt, wenn der derzeit geltende Bebauungsplan geändert werden soll, damit ein Inves­tor oder auch eine Privatperson ein Bauvorhaben realisieren kann.“

Im vorliegenden Fall sei der Gemeinderat lediglich darüber informiert worden, „dass ein Inves­tor das Gelände gekauft habe und dort nach dem geltenden Recht bauen möchte“. Eine Planung des Investors sei dem Gemeinderat nicht vorgelegt worden: „Dafür ist das Baurechtsamt zuständig, dem gegenüber der Gemeinderat aber nicht weisungsbefugt ist.“ Ähnlich sieht es aus, wenn es um den Schutz alter Bäume geht: „Wenn sie gefällt werden sollen, muss die untere Naturschutzbehörde ihr Einverständnis erteilen, so wie für historische Gebäude das Landesdenkmalamt zuständig ist.“ Das Denkmalamt saß mit am Runden Tisch, und die Denkmalpfleger werden eines Tages auch mitentscheiden, wenn es um eine Abrissgenehmigung geht. Andreas Kenner stellt fest: „Das Schweizerhaus steht unter Schutz und kann nicht einfach so abgerissen werden. Und das ist auch richtig so.“

Was aber tatsächlich auf dem alten Parkgelände passiert, kann auch er nicht sagen. Das Ziel sei, „an dieser Stelle Wohnbau unter Erhalt des Schweizerhauses samt altem Baumbestand zu realisieren“. Als Andreas Kenner sich vor Ort mit Anwohnern getroffen und dieses Ziel genau so formuliert hat, fragten sie spontan: „Wie soll das denn gehen?“

Vielleicht ist doch ein Versetzen des Gebäudes die beste Lösung. Bleibt nur die Frage, wohin.