Kirchheim
„Bohnau Süd“ ist noch nicht komplett unter Dach und Fach

Gewerbegebiet Der Stadt Kirchheim fehlt beim Grunderwerb noch knapp ein Drittel der vorgesehenen Fläche.

Kirchheim. Der Grunderwerb für das geplante Gewerbegebiet „Bohnau Süd“ verzögert sich. Die Gründe dafür sind ganz unterschiedlich: Teils sind behördliche oder gerichtliche Entscheidungen abzuwarten, weil Erb- und Eigentumsrechte unklar sind, teils sind die Verhandlungen über landwirtschaftliche Tauschflächen noch nicht abgeschlossen, teils braucht es noch spezielle Regelungen mit der Bahn – und teils ist den Eigentümern auch schlichtweg die Frist zu lang, bis die Stadt Kirchheim das Geld auszahlen würde.

Grundsätzlich aber zeigte sich Oberbürgermeister Pascal Bader im Gemeinderat „guten Mutes, dass wir die restlichen Flächen ebenfalls noch erwerben können“. Derzeit seien etwa 70 Prozent der Kaufverträge notariell beurkundet. Die Verzögerung betrifft also nur ein Drittel der knapp 170 000 Quadratmeter großen Fläche, die die Stadt insgesamt erwerben will.

Das wäre im Gemeinderat allenfalls eine kurze Mitteilung wert gewesen, wäre nicht wegen der Verzögerungen eine wichtige Frist abgelaufen: Die Stadt hätte in diesem Fall ein Rücktrittsrecht gehabt, gesetzt den Fall, die Grundstücke hätten „nicht vollständig bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben werden können“. Dieser Fall ist nun eingetreten, weil der vereinbarte Zeitpunkt am 30. Juni abgelaufen war.

Deshalb hatte der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob die Stadt darauf verzichten soll, dieses Rücktrittsrecht auszuüben. Hätte die Stadt das Recht in Anspruch genommen, wären alle bisherigen Verträge rückabgewickelt worden. Das Gewerbegebiet hätte sich dann nicht mehr verwirklichen lassen, und die Stadt hätte zudem allein an Notargebühren einen Verlust von knapp 60 000 Euro eingefahren. 

Mit großer Mehrheit – bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen – hat sich das Gremium dafür entschieden, auf das genannte Rücktrittsrecht zu verzichten. Das war vor allem deshalb möglich, weil es noch ein weiteres Rücktrittsrecht gibt, das von dieser Entscheidung nicht betroffen ist: Sollte der Bebauungsplan bis zum 28. Februar 2025 nicht zur Rechtskraft gebracht werden, kann die Stadt immer noch von den Kaufverträgen zurücktreten. Die Frist für die Rechtskraft wird voraussichtlich nicht reichen. Derzeit steht „Mitte 2025“ im Raum. Aber die „Reißleine“ für 2025 bleibt der Stadt trotzdem erhalten.

Was immerhin als zusätzlicher Anreiz geplant ist, um die Kaufverhandlungen zu beschleunigen: Die Stadt will Möglichkeiten untersuchen, wie sich die Kaufpreise vorzeitig – also vor der Rechtskraft des Bebauungsplans – auszahlen lassen. Andreas Volz