Kirchheim. Ein 66-Jähriger soll im Oktober vergangenen Jahres in seinem Krankenzimmer mehrere Papierknäuel und sein Bett in Brand gesetzt haben. Das Verfahren wegen schwerer Brandstiftung gegen ihn hat nun am Stuttgarter Landgericht begonnen. Allerdings blieb die Anklagebank leer.
Das ist nicht der einzige Fall von Brandstiftung in der Kirchheimer Klinik. Zwei frühere Brandstiftungen sind inzwischen ebenfalls vom Stuttgarter Landgericht verhandelt, und wegen der zur Tatzeit vorhandenen Psychose der Täter sind diese in geschlossenen Einrichtungen untergebracht worden. Neu war nun, dass ein Verfahren ohne den Angeklagten startete. Der 66-Jährige, um den es seit gestern vor der 17. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht geht, ist nach Auskunft der Ärzte nicht nur psychisch schwer krank, sondern auch körperlich. Er habe ein schweres Herz- und Lungenleiden, heißt es in einem Attest. Nach Einschätzung der Mediziner würde der Mann im Gerichtssaal infolge körperlicher Schwäche zusammenbrechen. Daher könne man ihm ein Auftreten als Angeklagter aus gesundheitlichen Aspekten nicht zutrauen.
Papierschnipsel angezündet
So verhandelte die Strafkammer mit unbesetzter Anklagebank. Der Verteidiger vertritt den 66-Jährigen in Persona. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetzt ist diese Prozedur möglich. Die Staatsanwältin führte aus, dass der 66-Jährige am 5. Oktober 2022 als Patient in der Kirchheimer Medius-Klinik plötzlich ohne Grund, jedoch im Zustand eines möglichen Verfolgungswahns, Papierschnipsel unter seinem Bett mit einem Feuerzeug in Brand setzte und sich dann in seine Toilette begab. Mit dem Feuer, das das Bettzeug ergriff, aber rechtzeitig von der Nachtschwester entdeckt und gelöscht wurde, habe er in Kauf genommen, dass das ganze Gebäude in einen Vollbrand gerät und dabei Menschen in Todesgefahr geraten.
Zu einer Gefängnisstrafe wird der Mann wohl nicht verurteilt, da er nach einem vorläufigen Sachverständigen-Gutachten mindestens zur Tatzeit an einer schweren paranoiden Psychose gelitten habe. Dennoch bestehe bei ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit, sagte die Anklägerin, die im Laufe des auf drei Tage terminierten Prozesses die Einweisung des 66-Jährigen in eine psychiatrische Einrichtung beantragen wird.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 26. April, mit Zeugenvernehmungen und den Ausführungen des Sachverständigen zum psychischen Zustand des Angeklagten fortgesetzt. Zeugen der Polizei konnten gestern noch nichts über den eigentlichen Brandschaden im Zimmer des Beschuldigten berichten. Bernd Winckler