Kirchheim
Brandstifter muss in die Psychiatrie

Prozess Der 25-jährige Weilheimer, der im Januar den Brand in der Medius-Klinik verursacht hat, gilt als schuldunfähig.

Kirchheim. Der 25-Jährige, der in der Kirchheimer Medius-Klinik das Bett eines Mitpatienten angezündet und dadurch den Tod des 69-Jährigen verursacht hat, ist jetzt vom Stuttgarter Landgericht in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Bezüglich des Mordes an dem Opfer ist der Beschuldigte infolge einer schweren paranoiden Störung schuldunfähig, wie es in der Entscheidung heißt.

Als am Abend des 20. Januar dieses Jahres das Patientenzimmer auf Station 44 in Flammen stand, war noch nicht klar, welche Motive der junge Mann für die Brandstiftung hatte. Nun kam im Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts heraus, dass der Angeklagte nicht nur zur Tatzeit, sondern auch schon früher an einer schweren paranoiden Schizophrenie gelitten hat. Er hatte somit aus strafrechtlicher Sicht nicht erkennen können, dass es sich bei der Brandstiftung um eine schwere Straftat handelt, bei der der Tod eines Menschen eintrat.

Und dies, obwohl die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift noch von einem heimtückischen Mord ausging. Durch das Feuer habe der 25-Jährige leichtfertig den Tod des Mitpatienten verursacht, indem er mit seinem Feuerzeug das Bett in Brand gesetzt habe. Auch zwei Klinikmitarbeiter wurden dabei leicht verletzt.

Täter muss in geschlossene Klinik

Aus der Sicht des psychiatrischen Sachverständigen leidet der gelernte Verfahrenstechniker aus Weilheim jedoch schon seit über mindestens drei Jahren an der schweren krankhaften Psychose. Bereits im Jahre 2016 war er stationär in der Kirchheimer Klinik behandelt worden, nachdem er zuvor Nachbarn belästigt und Gegenstände nach ihnen geworfen hatte. Ende Dezember folgte dann eine erneute Einweisung in die psychiatrische Abteilung, nachdem er inzwischen noch gewalttätiger wurde und glaubte, alle Menschen wollen ihn durch Essen vergiften. Außerdem hätten ihm fremde Stimmen mitgeteilt, er müsse Menschen töten.

Daraus schloss der Psychiater, dass der Beschuldigte an jenem 20. Januar dieses Jahres nicht in der Lage war, das Unrechte seines Tuns bei der Brandstiftung einzusehen. Allerdings bilde der Täter in diesem Zustand auch eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter ordneten deshalb die Unterbringung des Angeklagten in eine geschlossene Klinik an.

Bei dem Brand war ein Sachschaden in Höhe von 122 000 Euro entstanden. Der Angeklagte hatte in dem Prozess keinerlei Angaben gemacht. Das blaue Feuerzeug, welches juristisch als Tatwerkzeug gilt, landet in der Asservatenkammer der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Bernd Winckler