Kirchheim. Der 66-jährige Mann, der wegen Brandstiftung in der Kirchheimer Medius-Klinik unter Anklage steht, konnte das Unrechte seiner Tat nicht einsehen. Dies stellten die Sachverständigen in dem Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht jetzt fest. Der 66-Jährige sei psychisch so krank, dass weitere Brandstiftungen zu befürchten seien.
Daher lautete die Empfehlung der Gutachter, den Mann in eine geschlossene psychiatrische Klinik einzuweisen. Strafrechtlich sei er wegen seiner „paranoiden Psychose im schizophrenen Formenkreis“ nicht verantwortlich für den Brand in seinem Patientenzimmer vor gut einem halben Jahr. Nach der Beweisaufnahme am Stuttgarter Landgericht hatte der Beschuldigte damals gegen 6 Uhr früh in seinem Zimmer der Klinik im wahnhaften Zustand Papierreste mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt und sich dann in das Badezimmer begeben. Die Nachtschwester jedoch hatte rechtzeitig das Feuer entdeckt und gelöscht, ehe Schlimmeres passierte.
Wie die Stuttgarter Richter inzwischen durch Zeugenvernehmungen wissen, wurden die Bettdecke und ein kleiner Bereich des Fußbodens durch das Feuer beschädigt. Das Feuerzeug hatte der Angeklagte noch in seiner Tasche, als ihn die Polizei aus dem Badezimmer herausholte. In ersten Vernehmungen hatte der 66-Jährige alles zugegeben. Dass er psychisch schwer krank ist, war zur Tatzeit noch unklar, wurde jetzt aber endgültig über die Sachverständigen geklärt. Infolge der Krankheit bestehe die Gefahr, dass der Mann künftig weitere Brandstiftungen begehen könne und damit die Allgemeinheit in Gefahr bringe. Daher gebe es für ihn nur die Lösung einer Unterbringung in der Psychiatrie.
Schlechter Allgemeinzustand
Der Prozess am Stuttgarter Landgericht findet allerdings ohne den Beschuldigten statt. Denn nicht nur psychisch, sondern auch neurologisch ist der 66-Jährige nach seiner Corona-Erkrankung nicht in der Lage, an einer Verhandlung teilzunehmen. Laut einem zweiten Gutachten habe er einen schweren Herzfehler und leide an einem „besorgniserregenden Schwäche-Zustand“, so die Mediziner. Er habe keinerlei Orientierung, könne sein Verhalten nicht koordinieren und sei nicht in der Lage, zu gehen. Aufgrund dieses Allgemeinzustandes hatte das Gericht beschlossen, die Aufarbeitung der Brandstiftung mit seinem Verteidiger zu verhandeln.
Nach dem Antrag der Staatsanwältin soll der 66-Jährige in die Psychiatrie eingewiesen werden. Der Verteidiger schloss sich dem Antrag an. Das Gericht hat den Prozess auf Montag, 5. Juni, vertagt und will an diesem Tag die Entscheidung verkünden. Bernd Winckler