Kirchheim. Diesmal trifft die 66-jährige Rentnerin aus Kirchheim auf einen anderen Richter und einen anderen Staatsanwalt bei ihrem neuen Prozess wegen schwerer Brandstiftung und Körperverletzung. Die Frau war bereits letztes Jahr wegen „psychischer Schuldunfähigkeit“ vom Stuttgarter Landgericht in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Urteil könnte aber fehlerhaft sein, so lautete die Meinung des Bundesgerichtshofs.
Deshalb wurde die Entscheidung aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Stuttgarter Landgericht verwiesen. Die Brandstiftung vom 12. Februar vergangenen Jahres, die ihr die Staatsanwaltschaft jetzt erneut vorwirft, soll sie in ihrem Badezimmer der Kirchheimer Wohnung begangen haben, verbunden mit einem hohen Schaden und der Gefahr, dass andere Bewohner des Mehrfamilienhauses im schlimmsten Fall zu Tode hätten kommen können. Nicht nur das, sondern auch Angriffe gegen Mitbewohner,das Werfen mit Steinen und die weit unter der Gürtellinie angesiedelte Beschimpfungen gegen Ärzte der Kirchheimer Medius-Klinik, werden ihr vorgeworfen, dazu Beleidigungen gegen Polizeibeamte und Gemeindemitarbeiter. Der Vorwurf jedoch lautet jetzt nur noch auf versuchte gefährliche Körperverletzung
Alles sei im Zustand einer schweren psychischen Krankheit erfolgt, wie bereits im ersten Verfahren eine andere Strafkammer des Landgerichts feststellte und die Frau statt zu einer Haftstrafe in die Psychiatrie einwies (wir berichteten). Das jedoch könnte sich jetzt ändern, denn der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung aufgehoben. Im gestern begonnenen neuen Prozess soll geklärt werden, ob die Frau in der Psychiatrie bleibt, oder doch ein Fall für eine Gefängnisstrafe ist.
Der neue Vorsitzende Richter der Strafkammer ist ein Jurist der alten Schule und wird sich gegen mögliche verbale Attacken der Angeklagten sicherlich zur Wehr setzen. Denn im ersten Verfahren hatte die Angeklagte es den damaligen Richtern nicht leicht gemacht. Sie hatte die Staatsanwaltschaft und die Justiz der Manipulation beschuldigt, hatte den Gerichtsvorsitzenden beleidigt und hatte lautstark alle Zeugen und selbst ihren Verteidiger herabgewürdigt und die Urteilsverkündung mit lauten Schreien unterbrochen.
Der Bundegerichtshof hatte in seinem Aufhebungsbeschluss vor allem bemängelt, dass die Erstinstanz es versäumt habe, eine gründliche Bewertung der möglichen Gefährlichkeit der Frau vorzunehmen, was als Grund für die Einweisung in die geschlossene psychiatrische Klinik gelte. Dies habe man zu wenig gewürdigt. Zudem teilte das höchste deutsche Gericht in der am gestrigen ersten neuen Prozesstag in der Revisionsentscheidung mit, dass nach deren Würdigung die von der Angeklagten verübten Taten als Anlasstaten eher geringfügig einzustufen seien. Es bestehe keine „schwere Brandstiftung“, da keine großen Schäden an dem Kirchheimer Mehrfamilienhaus entstanden waren. Und es müsse neu geprüft werden, ob die Frau ein Fall für die geschlossene Psychiatrie sei.
Auch hierzu habe die Erstinstanz im Urteil die Darlegung der Tatumstände nicht ausreichend festgestellt. Jetzt befindet sich die Angeklagte zurzeit nicht in der psychiatrischen Klinik. Sie muss lediglich starke Psychopharmaka einnehmen, was ihrem Körper und ihrer Psyche nicht gut tue, wie sie vor Beginn der gestrigen Verhandlung sagte. Die neue Beweisaufnahme wird – wie schon im ersten Prozess – vier weitere Verhandlungstermine in Anspruch nehmen, ehe die Strafkammer dann am 12. Oktober eine Entscheidung trifft.
Ob die jetzt 66-Jährige Beschuldigte weiterhin dabei bleibt, dass sie ein Abkömmling von „König David“ ist, wird die Verhandlung zeigen. Nächster Verhandlungstag ist nächste Woche am Dienstag, 26. September. Bernd Winckler