Briefe gegen das Vergessen
Briefe gegen das Vergessen

Amnesty Kirchheim bittet um Unterstützung.

Amnesty International setzt sich weltweit für Menschen ein, die wegen ihres Engagements oder ihrer politischen Überzeugungen verfolgt werden – unter anderem mit Briefaktionen. Auch die Kirchheimer Gruppe beteiligt sich daran und bittet um Unterstützung ihrer aktuellen Kampagne. Fertig formulierte Briefe liegen im Weltladen in der Dettinger Straße aus oder können unter www.amnesty-kirchheim.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Internationale Appelle können dazu beitragen, Haftbedingungen zu verbessern oder gar die Freilassung von Gefangenen zu erreichen.

Abir Moussi, Tunesien

Die tunesische Oppositionspolitikerin Abir Moussi ist seit 3. Oktober 2023 willkürlich inhaftiert. Wegen öffentlicher Kritik am Wahlprozess 2022/23 wurde sie zunächst zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Berufungsgericht reduzierte die Strafe im November 2024 auf 16 Monate, die sie rechnerisch bereits im Mai 2025 verbüßt hatte. Dennoch wurde sie nicht freigelassen. Stattdessen folgten im Juni 2025 eine weitere zweijährige Haftstrafe und im Dezember 2025 eine Verurteilung zu zwölf Jahren Gefängnis. Vorgeworfen wird ihr unter anderem, die Staatsform ändern zu wollen und zu Gewalt angestiftet zu haben. Die Vorwürfe gelten als haltlos; Moussi hat lediglich Kritik an den Behörden geäußert.

Zhang Zhan, China

Die chinesische Journalistin Zhang Zhan ist seit August 2024 zum zweiten Mal in Haft. Bereits 2020 war sie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem sie über den Ausbruch der Corona-Pandemie in Wuhan berichtet hatte. Während ihrer ersten Haft erlitt sie durch Hungerstreiks schwere gesundheitliche Probleme und musste mehrfach ins Krankenhaus. Im November 2024 wurde sie erneut angeklagt – diesmal wegen „Provokation von Streit und Sabotage der gesellschaftlichen Ordnung“ – und im September 2025 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Zhang Zhan hatte über Plattformen wie WeChat, X und Youtube über die Inhaftierung unabhängiger Journalistinnen und Journalisten sowie über Schikanen gegen deren Angehörige informiert. Menschenrechtsorganisationen betrachten sie als gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

Nasta Loika, Belarus

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika wird seit Jahren wegen ihrer Arbeit verfolgt. Sie setzte sich für die Rechte ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser ein, organisierte Menschenrechtsbildung und dokumentierte den Missbrauch von „Extremismus“-Gesetzen. 2022 wurde sie in Minsk willkürlich festgenommen und zunächst zu 15 Tagen Haft verurteilt. Nach weiteren Kurzhaftstrafen erhoben die Behörden neue Anklagen. 2023 wurde Loika zu sieben Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt – wegen des haltlosen Vorwurfs der „Aufwiegelung zu gesellschaftlicher Feindschaft“. Sie berichtete, während der Haft gefoltert worden zu sein, unter anderem mit Elektroschocks.