Kirchheim
Corona-Kritiker müssen Wiesengrundstück räumen

Corona Die Stadt Kirchheim hat die Ortsgruppe „Lernen im Freien“ aufgefordert, Zelt, Wege und Bauholz zu entfernen. Der Grund: Die Wiese liegt im Landschafts- und Vogelschutzgebiet. Von Antje Dörr

Die Stadt Kirchheim hätte schon seit einiger Zeit von den Aktivitäten in der Ötlinger Halde wissen können. Bürgerinnen und Bürger hatten widerholt beim Ordnungsamt der Stadt angerufen und Mails geschrieben. Bei einer internen Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass bereits im September eine Mail beim Ordnungsamt eingegangen war, in der die Ortsgruppe „Lernen im Freien“ mitgeteilt hatte, den Betrieb aufnehmen zu wollen. „Da weder unser Ordnungsamt noch andere Bereiche der Stadtverwaltung für die Zulassung oder Genehmigung von Betreuungsangeboten zuständig sind und aus ordnungsrechtlicher Sicht nichts zu veranlassen war, blieb es zunächst dabei“, sagt der Sprecher der Stadt Kirchheim, Robert Berndt.

Allerdings ist das Bauamt der Stadt Kirchheim bereits im Dezember vor Ort gewesen, um sich die Bauarbeiten auf dem Wiesengrundstück anzusehen. Das Grundstück befindet sich im Landschafts- und Vogelschutzgebiet, es gelten strenge Vorschriften. Die Eigentümerin ist laut Stadt im Januar aufgefordert worden, das Zelt, das Bauholz und eine Mauer zu entfernen sowie Wege zurückzubauen. Allerdings erreichte der Bescheid zunächst nicht Anna Ohlendorf-Kist, der das Grundstück gehört, sondern die Vorbesitzerin. Der Brief wird neu zugestellt.

Auch das Staatliche Schulamt Nürtingen hat erst vor rund einer Woche von dem Lernort in der Ötlinger Halde erfahren. Dass im Raum Kirchheim Kinder in den Schulen fehlen, ist dem Schulamt schon lange bekannt. „Wir wussten bisher aber nicht, wohin sie gehen“, sagt Dr. Corina Schimitzek, Schulamtsdirektorin in Nürtingen. Gemeinsam mit Kirchheims Oberbürgermeister Dr. Pascal Bader will sie nun das weitere Vorgehen beraten.

Grundsätzlich sei es jedoch schwierig, Kinder gegen den Willen der Eltern zurück in die Schulen zu holen. „Wenn Eltern ein qualifiziertes Attest vorlegen, dass das Kind aus psychischen oder physischen Gründen nicht die Schule besuchen kann, können wir nichts dagegen tun“, sagt Schimitzek, die sich hörbar über diese staatliche Ohnmacht ärgert. „Auch, wenn das Attest bis zum Himmel stinkt“. Nur bei begründeten Zweifeln könne die Schulleitung ein amtsärztliches Attest beantragen. Andere Eltern behielten ihre Kinder mit der Begründung zuhause, dass sie Masken oder Corona-Tests ablehnten. „Wir verhandeln dann erstmal mit den Eltern, bieten beispielsweise an, Lolli-Tests zu besorgen“, sagt Schimitzek. Nütze alles nichts, werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.