Tierhaltung
Der geplante Hundeführerschein bringt noch keinen „Wau-Effekt“

Die Idee eines Befähigungsnachweises für Hundehalter steht wieder auf der politischen Agenda. Bei Haltern und Experten gehen die Meinungen über die Wirksamkeit auseinander.

Hundetrainerin Julia Hiller erkennt auch einige Nachteile am geplanten Eignungsnachweis. Foto: pr

Seit Anfang des Jahres ist er wieder ein Thema in Baden-Württemberg: der Befähigungsnachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter – umgangssprachlich auch „Hundeführerschein“ genannt. „Eine Art Nachweis für einen Hund ist meiner Meinung nach nicht verkehrt, besonders für Hunde bestimmter Rassen wie Pitbull oder Schäferhund, einfach größen- und kräftetechnisch“, sagt Sina Mayer, Mitarbeiterin beim Teckboten und stolze Besitzerin von Ella, einer Schwarzwildbracke. Tatsächlich sieht die Landesverordnung des Innenministeriums für bislang drei Hunderassen – American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier – besondere Nachweise vor. Sie gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als „Kampfhunde“.
 

Es bleibt spannend, wie, wann und was genau hier noch entschieden wird.
Julia Hiller, Hundetrainerin


Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen. Noch gibt es hier aber keinen „Führerschein“, sondern nur eine Art „Negativ-Prüfung“, in der die Halter solcher Hunde durch eine Prüfung vor einem Tierarzt und einem Polizeihundeführer widerlegen, dass das Tier typische Kampfhund-Eigenschaften hat.

Wie so oft hängt der Beschluss aber derzeit fest, es hakt an der praktischen Umsetzbarkeit. So sei noch nicht geklärt, wer den Sachkundenachweis überhaupt abnehmen soll, heißt es beim zuständigen Ministerium für Verbraucherschutz. Auch was so eine Prüfung beinhalten soll, ist derzeit noch nicht klar. „Ich denke, der Hundeführerschein macht Sinn, wenn er von Menschen aus der Praxis ausgearbeitet wird – Mitarbeitern von Tierheimen, Hundetrainern oder Tierärzten zum Beispiel“, sagt Julia Hiller vom Hundesportverein Kirchheim und Umgebung. 
Ihre Befürchtung ist allerdings, dass eine zusätzliche Verpflichtung negative Folgen haben könnte – für die Tiere. „Nicht, dass noch mehr Hunde abgegeben werden, weil die Besitzer jetzt plötzlich auch noch einen Hundeführerschein machen müssen. Es gibt ja auch genügend Hunde in den Tierheimen, die eben wegen falscher Haltung und fehlender Auslastung – wegen der Unwissenheit der Leute – nicht mehr so kompatibel und alltagstauglich sind“, sagt Julia Hiller. Zeit und Geld spiele eben für viele Menschen eine Rolle. Oft würden Welpen und erwachsene Hunde wegen geringerer Gründe abgegeben, etwa weil sie zu stark haaren oder zu oft etwas kaputt gemacht haben.

Das glaubt Sina Mayer eher nicht. „Zurückgeben werden die Tierhalterinnen und Tierhalter ihre Hunde wohl kaum, wer sein Tierchen liebt, macht diesen Schein“, glaubt sie. Ohnehin werde die Pflicht nur bei einer Neuanschaffung gelten, vermutet sie.

 

Politisch ist er gewollt

Politisch gewollt und beschlossen ist der Führerschein auf jeden Fall: „Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sachkundenachweises steht noch nicht fest“, sagt Sebastian Hascher vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Laut Hascher werden auch Modelle geprüft, welche „die Festlegung von Kriterien für die Anerkennung von Prüfungskonzepten externer Anbieter beinhalten“ – sprich: Expertise von außen ist durchaus gewünscht. Ansonsten liest sich die Auskunft des Minis­teriums so, dass es mit der Einführung des „Führerscheins“ noch dauern kann. Da ist die Rede von „tierschutzrechtlichen und verwaltungsrechtlichen komplexen Fragestellungen“. Dazu gehöre unter anderem die Frage, wer die Prüfung zum Sachkundeausweis – vulgo „Führerschein“ – überhaupt abnehmen wird.