Kirchheim
Die Anklage lautet auf besonders schwere Vergewaltigung

Justiz Ein 38-Jähriger soll vergangenen Herbst seine Freundin in Kirchheim genötigt und verletzt haben.

Das Gericht hat fünf Prozesstermine anberaumt.. Symbolfoto

Kirchheim. In zahlreichen Fällen soll ein 38-jähriger Mann im Oktober 2023 seine damalige Kirchheimer Lebensgefährtin nicht nur vergewaltigt, sondern durch erniedrigende Sexualpraktiken erheblich verletzt und ihr mehrfach mit dem Tod gedroht haben. Nun sitzt er auf der Anklagebank.

Vor der 5. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts wirft der 38-Jährige bereits vor der Verlesung der umfangreichen Anklageschrift der Staatsanwältin vor, dass die Beschuldigungen gegen ihn unwahr seien. Der Mann habe sein mutmaßliches späteres Vergewaltigungsopfer Anfang Juni letzten Jahres kennengelernt. Doch die Beziehung sei laut Anklageschrift dann gegen Anfang September in die Brüche gegangen. Dies jedoch habe der Angeklagte nicht wahrhaben wollen und sei dann erstmals am 16. Oktober in der Kirchheimer Wohnung der Frau erschienen und habe Einlass begehrt, was die Frau allerdings abgelehnt habe. Gewaltsam habe er sich dann doch noch Zugang in die Wohnung verschafft, der Frau dann den Wohnungsschlüssel abgenommen und sie plötzlich am Hals gewürgt.

Mit der Drohung: „Ich werde dich umbringen, du wirst sterben“ habe er zunächst versucht, sie zu seinen sexuellen Zielen gefügig zu machen. Doch die Frau habe sich gewehrt, es entbrannte ein regelrechter Amoklauf in der Wohnung. Dann habe der Mann sein Opfer erneut am Hals gewürgt und zwar so lange, bis die Frau keine Luft mehr bekam. Danach soll der Angeklagte sie auf das Bett geworfen und an den Händen im Rücken gefesselt haben, ihr die Kleider entfernt, sie mit ihrer Unterwäsche geknebelt und danach mehrfach vergewaltigt haben. Acht solche Fälle hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den 38-Jährigen in der gestern verlesenen Anklageschrift zusammengefasst. Jedes Mal soll er vor der Tat bei ihr durch Todesdrohungen Angst und Schrecken verursacht haben, bis die Frau selbst zu ihm gesagt hätte, er möge sie lieber umbringen, als sie weiterhin so brutal zu vergewaltigen.

Fünf Prozesstermine

Am gestrigen ersten Verhandlungstag – fünf weitere Prozesstermine sollen folgen – wurde aus zeitlichen Gründen nur die Anklageschrift gegen den 38-Jährigen vorgetragen. Der Gesamtvorwurf darin lautet auf Freiheitsberaubung, fünffache besonders erniedrigende Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung durch lebensgefährdende Behandlung und mehrfache sexuelle Nötigung und Bedrohungen.

Bevor das Gericht den Fall auf den 24. April vertagte, regte sich der Angeklagte erneut auf und beteuerte, dass alles nicht stimme. Man wies ihn darauf hin, dass er seine Aussage dann am nächs­ten Prozesstag vorbringen könne. Bernd Winckler