Noch müssen Frauen-Ehepaare den Weg der „Stiefkindadoption“ gehen, wenn eine ein Kind bekommt und beide als Mütter anerkannt werden wollen. Das soll sich aber ändern. Die aktuelle rechtliche Situation erläutert Eike Götz Hosemann, Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz, nachgefragt.
Ein Kind wird durch Samenspende gezeugt. Wie unterscheidet sich aktuell die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen und gemischtgeschlechtlichen Paaren?
Eike Götz Hosemann: Wenn eine mit einem Mann verheiratete Frau ein Kind gebiert, so ist ihr Ehemann von Geburt an der rechtliche Vater des Kindes. Diese Regelung greift auch dann, wenn das Kind durch die Samenspende eines Dritten gezeugt wurde. Gebiert eine mit einer Frau verheiratete Frau ein Kind, so ist ihre Ehefrau nicht von Geburt an die rechtliche Mutter des Kindes. Will diese rechtliche Mutter des Kindes werden, muss sie das Kind adoptieren.
Ist eine solche Ungleichbehandlung verfassungsgemäß?
Eike Götz Hosemann: Ob das derzeitige Abstammungsrecht verfassungsgemäß ist, ist Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In diesen Verfahren gab es bislang noch keine Entscheidung.
Ist eine Veränderung geplant?
Eike Götz Hosemann: Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit eine Reform des Abstammungsrechts vor. Mit dieser Reform soll erreicht werden, dass ein Kind, das in eine Ehe von zwei Frauen geboren wird, von Geburt an zwei rechtliche Mütter hat, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wann soll die Änderung greifen?
Eike Götz Hosemann: Die Einführung der gemeinsamen Mutterschaft bei lesbischen Paaren ist im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 vorgelegt werden.
Lesen Sie zu dem Thema den Artikel „Mutter, Mutter, Wunschkind“ über zwei Kirchheimer Frauen und ihre Tochter.