Kirchheim. Im Trinkbach auf Höhe von Jesingen ist in der vergangenen Woche der Ausbruch der Krebspest festgestellt worden. Zahlreiche heimische Flusskrebse sind an der Seuche im Trinkbach bereits gestorben. Eine Gefahr für Menschen und andere Tiere besteht zwar nicht, aber zum Schutz der wertvollen Tierart, die vom Aussterben bedroht ist, sollte die Tierseuche schnellstmöglich eingedämmt werden.
Deshalb hatte das Landratsamt Esslingen bereits in der letzten Woche die Bevölkerung um Mithilfe gebeten. Um eine Verschleppung der Krebspest zu vermeiden, sollten der Trinkbach, die Lindach, die Gießnau, der Jauchertbach, der Seebach und deren Zuflüsse nicht betreten werden. Vor allem Hundebesitzer wurden gebeten, ihre Tiere von den Bächen fernzuhalten, damit die Krebspestsporen nicht durch das nasse Fell übertragen werden können.
Die bisherigen Maßnahmen haben aber noch nicht beziehungsweise nicht genügend gefruchtet. Deshalb muss der Schutz der noch nicht infizierten Flusskrebsbestände jetzt weiter erhöht werden. Um eine weitere Verschleppung der Erreger zu verhindern und die noch vorhandenen Bestände der heimischen Edel- und Steinkrebse vor einer Infektion zu schützen, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb hat das Landratsamt Esslingen eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die den wasserrechtlichen Gemeingebrauch in verschiedenen Gewässern einschränkt.
Umfassende Verbote
Ganz bestimmte Aktivitäten sind an den Gewässern im Einzugsgebiet der Lindach und in Teilbereichen der Lauter künftig grundsätzlich verboten: So bleibt das Verbot, die Gewässer zu betreten, weiterhin bestehen. Insbesondere besteht auch ein absolutes Badeverbot, wobei bei den vorherrschenden Temperaturen sowieso nicht davon auszugehen ist, dass sich Menschen in die betroffenen Fluten stürzen. Schwerwiegender dürften die Einschränkungen für die Fischerei sein. Auch für Angler und Züchter gilt, dass nichts in die Gewässer eingesetzt oder eingebracht werden darf. Auch für Hobbygärtner und die Landwirtschaft gelten Einschränkungen. Die Entnahme von Wasser, ob mit Pumpen, Gießkannen oder Eimern, ist generell verboten. Zuletzt trifft es auch noch die Wassersportler, denn auch das Befahren mit Kajaks, Kanadiern und anderen Booten ist grundsätzlich untersagt.
Während in der ersten Phase besonders Hundebesitzer angesprochen und sensibilisiert wurden, ihre Tiere von den Bächen fernzuhalten, wird dies jetzt auf andere Tiere erweitert. Nutztierhalter von Ziegen, Schafen, Kühen, Schweinen und Geflügel werden aufgefordert, ihre Tiere mit Zäunen oder anderen Absperrungen davon abzuhalten, die Gewässer zu betreten.
Die detaillierte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen in der Rubrik „Bürgerservice - Öffent-liche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Die betroffenen Gewässer sind darin genannt und in einer Karte dargestellt. Die Verfügung gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. pm
Weitere Informationen gibt es beim Amt für Umweltschutz, erreichbar unter der Telefonnummer 07 11/3 90 24 24 63 oder der E-Mail-Adresse Umweltschutz@LRA-ES.de