Ein Buch mit sieben Siegeln ist die Rente für viele. Entsprechend gut besucht war deshalb die Veranstaltung der Stadt Kirchheim mit dem Titel „Altersrenten – Wer? – Wann? – Wie(-viel)?“ Am Ende brachte Christine Euchner von der Fachstelle Bürgerengagement die wichtigste Information auf den Punkt: „Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine Beratung aufzusuchen.“
Die Höhe der Rente ist das eine Thema, der geeignete Zeitpunkt für das andere. Flapsige Begrüßungen des Publikums untereinander gehören deswegen dazu: „Ihr seid ja viel zu jung für diesen Vortrag.“ Dass diese Aussage nicht ganz zutrifft, zeigt sich allerdings bei der sofort nachgeschobenen Frage: „Was macht das Knie?“
Melanie Spee von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Göppingen gab sachkundig Auskunft über die vielen unterschiedlichen Rentenarten und die jeweils individuellen Voraussetzungen. Das Lebensalter zählt ebenso dazu wie die Anzahl der Versicherungsjahre. Beitragszeiten und Ersatzzeiten sind von Belang, genau wie die Frage nach Erziehungszeiten oder Entgeltersatzleistungen.
Abschläge mit freiwilligen Zahlungen ausgleichen
Wer vorzeitig in Rente geht, kann fehlende Beträge durch freiwillige Zahlungen ausgleichen. Melanie Spee rechnete vor: „Um 100 Euro Abschlag auszugleichen, muss man 25 000 Euro einzahlen.“ Nach gut 20 Jahren Rente mache sich das bezahlt. Die Abschläge können sich summieren: Pro Monat, der bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze fehlt, werden von der Rente 0,3 Prozent abgezogen. Bei drei Jahren kommen auf diese Art 10,8 Prozent an Abschlägen zusammen.
Entscheidend ist in den Jahren bis hin zur gesetzlichen Altersgrenze nicht nur die Frage nach der Höhe des Zusatzeinkommens – zu dem auch Einnahmen aus PV- oder Windkraftanlagen zählen. Hinzu kommt eine Rentenversicherungspflicht, wenn das Arbeitseinkommen 450 Euro im Monat übersteigt. Nicht zu unterschätzen ist auch die Steuer, die auf die Rente zu zahlen ist – ebenso wie die Krankenkassenbeiträge, für die es aber Zuschüsse gibt.
Kein Fall gleicht dem anderen
Jeder Fall ist anders, weil jedes Erwerbsleben anders verläuft. Das einzige, was sich derzeit zuverlässig sagen lässt: Die gesetzliche Altersgrenze, die schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, ist dann bei den vollen 67 Jahren angekommen, wenn der Geburtsjahrgang 1964 betroffen ist, also ab dem Jahr 2031. Ob die Grenze bis dahin – oder von da an – noch weiter erhöht wird, hängt von den Entscheidungen der Politik ab. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen zu können, soll auch weiterhin möglich sein. Aber auch da kommt es auf gewisse Altersgrenzen an.
Eine wichtige Information betraf die Vorlaufzeit für Beratung zu Rentenanträgen: Sowohl Melanie Spee als auch Silke Schmid, die gemeinsam mit zwei Kolleginnen bei der Stadt Kirchheim für Rentenanträge und die entsprechenden Beratungen zuständig ist, gaben den Hinweis, man möge mindestens drei, besser aber fünf Monate vor dem beabsichtigten Renteneintritt einen ersten Beratungstermin wahrnehmen. Nicht weniger wichtig ist es, rechtzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen – unabhängig davon, ob man pünktlich zur gesetzlichen Altersgrenze aufhören, ob man zwei bis drei Jahre früher in Rente gehen oder auch zwei bis drei Jahre länger arbeiten möchte.
Servicetelefon
Beratungstermine mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Außenstelle Göppingen, lassen sich unter der Telefonnummer 07 11/8 48-3 03 00 vereinbaren. Ein kostenloses Servicetelefon ist unter der Nummer 08 00/10 00 48 00 zu erreichen. Termine bei der Stadt Kirchheim sind unter der Telefonnummer 0 70 21/5 02-0 zu vereinbaren. Ehrenamtliche „Versichertenälteste und -berater“ sind auch im Internet unter deutsche-rentenversicherung.de zu finden. vol