Bei Eis- und Schneeglätte sind Anlieger verpflichtet, Gehwege zu räumen und zu streuen. Die Stadtverwaltung bittet darum, hilfsbedürftige Mitmenschen bei der Einhaltung der Räum- und Streupflicht zu unterstützen.
Eis und Schnee stellen im Winter für Fußgänger und Radfahrer eine erhöhte Gefahr dar. Ausnahmen von der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht sind daher nicht möglich.
In Anwohnerstraßen sind Anlieger für ein sicheres Passieren der angrenzenden Geh- und Radwege verantwortlich. Dies betrifft je nach Fall Eigentümer, Pächter, Vermieter oder – je nach Mietvertrag – auch Mieter. Die Pflicht umfasst neben dem Streuen auch das Reinigen und Schneeräumen. Bei einseitigen Gehwegen sind laut Satzung die Anlieger zuständig, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Auf Gehwegen und gemeinsamen Fuß- und Radwegen ist in einer solchen Breite zu räumen oder zu streuen, dass ein Begegnungsverkehr möglich ist. Ist kein Gehweg vorhanden, so gilt nach der Satzung der Stadt Kirchheim eine Räum- und Streupflicht für die Seitenfläche am Fahrbahnrand in einer Breite von zwei Metern. Diese Regelung gilt auch für verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen.
An Werktagen sind die Gehwege montags bis freitags bis spätestens 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu räumen. Bei später eintretendem Schneefall oder Glätte ist unverzüglich, nachzuräumen oder zu streuen. Diese Verpflichtung endet um 20 Uhr. Wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße bestraft werden und muss im Falle einer Verletzung mit hohen Schadenersatzansprüchen rechnen.
Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. Salz, salzhaltige oder sonstige auftauend wirkende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise bei extremen Witterungsverhältnissen, wie beispielsweise Eisregen, verwendet werden.
Der geräumte Schnee oder das geräumte Eis dürfen nicht in die Straßenrinnen und Straßeneinläufe geschüttet werden. Lässt sich dies aus Platzgründen nicht vermeiden, sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe nach Eintreten bei Tauwetter so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass das Schmelzwasser nicht auf Bäume oder Grünflächen abfließt.
Weitere Informationen zur Räum- und Streusatzung sind auf der Webseite der Stadt Kirchheim unter www.kirchheim-teck.de/raeumen-und-streuen zu finden. pm

